PRESSEMITTEILUNG

Geschützte Tierart: Der Biber ist zurück in Viersen

Der Biber, unser größtes Nagetier, ist zurück am Niederrhein – und inzwischen auch in Viersen angekommen. Und er ist gekommen, um zu bleiben. So ist bereits seit einiger Zeit bekannt, dass sich am Hammer Bach eine Biberfamilie niedergelassen hat. Im Frühjahr 2026 konnte jetzt erstmals auch ein Nachweis für den Biber im Naturschutzgebiet Rintger Bruch erbracht werden.

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Viersen nimmt das zum Anlass, das Thema „Biber und Bibermanagement im Stadtgebiet Viersen“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft am 28. September 2026 zu setzen. Eingeladen werden soll dazu auch die Untere Naturschutzbehörde sowie der „Biberbeauftragter“ des Kreises Viersen, der die Ausschussmitglieder über die Größe der Population im Stadtgebiet und die ökologische Bedeutung des Bibers für den Wasserhaushalt, aber auch über mögliche Konflikte und die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren soll.

„Der Biber ist ein streng geschütztes Tier und ein wichtiger Gestalter naturnaher Gewässerlandschaften. Seine Rückkehr ist aus ökologischer Sicht eine sehr gute Nachricht für Viersen und besonders für den Rintger Bruch“, erklärt Thomas Thiel, umweltpolitischer Sprecher der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Viersen. „Der Bruchwald ist eine Sumpflandschaft und war in den vergangenen Jahren immer wieder von Austrocknung bedroht. Der Biber schafft durch seine Bautätigkeit Abhilfe, indem er mit Dämmen den Abfluss von Wasser verlangsamt und so Feuchtlebensräume erhält und ausdehnt. Viele andere Arten hängen davon ab. Wo Biber aktiv sind erhöht sich meist die Artenvielfalt. Dadurch verändert sich aber unter Umständen das gewohnte Bild des Biotops. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, was sie vor Ort sehen. Biberdämme sind kein Kinderstreich und keine zufällige Ansammlung von Ästen, sondern Lebensgrundlage einer geschützten Tierart.“

Gerade im Naturschutzgebiet Rintger Bruch bestehe die Gefahr, dass die von Bibern errichteten Dämme aus Unkenntnis mutwillig beschädigt oder mit Vorsatz zerstört werden könnten. Thiel setzt deshalb auf eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. Nachdem ein erster Biberdamm im Rintger Bruch bereits widerrechtlich zerstört worden ist, möchten Thiel und die Ratsfraktion der Grünen aber auch besonders darauf hinweisen, dass die Zerstörung von Biberdämmen und eigenmächtige Eingriffe insbesondere in Naturschutzgebiete nicht erlaubt sind – und sogar eine Straftat darstellen.

„Wir sollten Konflikten vorbeugen, bevor sie entstehen“, appelliert Thiel. „Dazu gehört, die Menschen mitzunehmen, Sorgen ernst zu nehmen und zugleich klarzumachen: Der professionelle Umgang mit dem Biber ist eine Aufgabe für Fachbehörden, Naturschutz und Kommune. Das Bibermanagement der zuständigen Behörden erfolgt dabei immer in enger Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Flächen. “

Thiel betont, dass ein sachgerechtes Bibermanagement sowohl die hohe ökologische Bedeutung des Bibers als auch praktische Fragen berücksichtigen müsse, etwa Gewässerunterhaltung, Wege, Entwässerung, landwirtschaftliche Nutzung oder Hochwasserschutz. Ziel sei es, frühzeitig Zuständigkeiten zu klären und tragfähige Lösungen für das Stadtgebiet Viersen zu entwickeln. „Je früher wir informieren und fachlich abgestimmt handeln, desto besser können wir Natur schützen und mögliche Nutzungskonflikte vermeiden“, so Thiel. „Der Biber gehört wieder zu unserer Landschaft. Jetzt geht es darum, mit seiner Rückkehr verantwortungsvoll umzugehen.“

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