Aus aktuellem Anlass beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des geplanten Klimaanpassungskonzept auch ein Starkregenmanagement für das Viersener Stadtgebiet zu etablieren. Dieses soll die folgenden Schritte umfassen
- Entwicklung und Veröffentlichung einer Starkregengefahrenkarte
- Risikoanalyse aufbauend auf der Starkregengefahrenkarte
- Erstellung eines Handlungskonzepts (Informationsvorsorge, kommunale Flächenvorsorge, Krisenmanagement und Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen)
Dafür beantragt sie Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. April 2022.
Begründung:
Als Folge des Klimawandels werden neben der Hitzebelastung zunehmend Hochwasser und Überschwemmung in Folge starker Niederschläge eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. Die katastrophalen Überschwemmungen des Sommers 2021 machen sehr deutlich, dass es nicht ausreicht, sich auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zu verlassen, da die Gefährdung durch Überflutungen nach starken Regenfällen und Unwettern inzwischen völlig neue Dimensionen erreicht. Gefahrenkarten können helfen, sich auf diese gefährlichen Folgen des Klimawandels besser vorzubereiten und geeignete präventive Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastrukturen zu planen und umzusetzen.
Anhand von Starkregengefahrenkarten können die Bürgerinnen und Bürger selbst erkennen, wo im Stadtgebiet besondere Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen bestehen – ein wichtiges Instrument für die Einschätzung von individuellen Gefahrenlagen. So können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst frühzeitig Schutzmaßnahmen treffen.
Auf der Grundlage einer Starkregengefahrenkarte und einer fundierten Risikoanalyse soll ein Handlungskonzept die geeigneten Maßnahmen definieren, um die Gefährdung der Bevölkerung und ihres Eigentums durch Hochwasser und Überschwemmungen zu minimieren und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen an die gestiegenen Risiken anzupassen.
Die Förderung einzelner Teile (Schritte 1-3) sowie die Überarbeitung bereits bestehender Starkregenanalysen ist durch die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement NRW möglich. 50% der Finanzierung erfolgt über Landesförderung. Nach § 54 Satz 2 Nr. 5 und 7 LWG NRW können weitere 50% der Kosten über die kommunalen Niederschlags-/Abwassergebühren finanziert werden.
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