26.04.2023 Antworten der Verwaltung auf unsere Anfrage zum Primarschulbereich im Stadtteil Dülken

Beantwortung der Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die
Ausschüsse hier: Primarschulbereich im Stadtteil Dülken

1. Wie hat sich die „Haltekraft“ der PRIMUS-Schule vom Schuljahr 22/23 zum Schuljahr 24/25 entwickelt?
Haltekraft ist definiert als der Anteil der Viertklässler:innen, der nach der 4. Klasse auf der PRIMUS-Schule
verbleibt.

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da das Anmeldeverfahren zur Klasse 5 für das
Schuljahr 2024/2025 erst Ende Januar/Anfang Februar des Jahres 2024 beginnt. Erst danach zeichnet sich ab, wie
viele Viertklässler:innen an der PRIMUS-Schule verbleiben und dort ab dem 01.08.2024 die fünfte Klasse besuchen.
Die verbindlichen Zahlen können erst im Rahmen der Veröffentlichung der Oktoberstatistik (Stichtag 15.10.2024)
berichtet werden.

2. Wie viele Erstklässler:innen (Anzahl der Anmeldungen auch nach der Anmeldefrist) gab es tatsächlich
an der PRIMUS-Schule, GGS Dammstraße und Paul-Weyers-Schule (ohne Boisheimer Standort) im
Schuljahr 22/23? Werden die Prognosen für das Schuljahr 22/23 im Schulentwicklungsplan (SEP S.113-114)
erfüllt/unterschritten/überschritten bezogen auf die Gesamtzahl Erstklässler:innen und tatsächliche
Aufnahmen an jeder der drei Schulen?

Wie der Vorlage 2022/3172/FB50/II – Kommunale Klassenrichtzahl zu entnehmen ist, verhielten sich die
Anmeldungen am 11.01.2022 wie folgt:
GGS Dülken: 86 SuS
Paul-Weyers-Schule: 117 SuS, davon 89 SuS am Hauptstandort in Dülken.
PRIMUS-Schule: 38 SuS
Der Vorlage vorausgehend fand im November 2021 eine Koordinierungskonferenz unter Leitung der unteren
Schulaufsicht statt, in welcher Anmeldeüberhänge umverteilt wurden. Insofern spiegelt die kommunale
Klassenrichtzahl nicht zwingend die tatsächlichen Anmeldewünsche wider.
Im Rahmen der Oktoberstatistik wurden von den Schulen für das Schuljahr 2022/2023 die folgenden Schülerzahlen
gemeldet:
GGS Dülken: 81 SuS
Paul-Weyers-Schule: 105 SuS, davon 78 SuS am Hauptstandort in Dülken
PRIMUS-Schule: 40 SuS
Im Schulentwicklungsplan der Fa. biregio wurde für die Schulen im Stadtteil Dülken inkl. Boisheim 246 SuS (224
SuS ohne Boisheim) prognostiziert. Die Gesamtzahl der Anmeldungen gemäß kommunaler Klassenrichtzahl weicht
mit insgesamt 241 SuS (214 ohne SuS aus Boisheim) nur leicht ab.
Angekommen sind gemäß obiger Übersicht 226 SuS (199 ohne SuS aus Boisheim). Dass die Zahl der
„ankommenden Schüler*innen“ die Prognose sowie die Schülerzahlen zum Stichtag der kommunalen
Klassenrichtzahl (15.01. – Festlegung der Klassenanzahl je Schule) unterschreiten, ist bei fast allen Schulen in
jedem Jahr der Fall, da die Kinder, die zurückgestellt werden oder ein AOSF-Verfahren durchlaufen und dann zu
einer Förderschule wechseln, nachträglich zu einer Reduzierung der Schülerzahlen führen. Diese Systematik
entspricht dem geltenden Schulrecht.

3. Wie viele Erstklässler:innen fehlen der PRIMUS-Schule, um zwei volle Parallelklassen (volle
Zweizügigkeit) im Schuljahr 23/24 bilden zu können? Welche Auswirkungen hätte eine voll zweizügige
PRIMUS-Schule dann auf die Klassengrößen und Zügigkeiten an den beiden Dülkener Grundschulen im
kommenden Schuljahr gehabt?

Bei Grundschulen gilt die Bandbreite von 15 bis 29 SuS. An der PRIMUS-Schule gilt die Bandbreite von 18 bis 30
SuS. Eine volle Zweizügigkeit bedeutet also 60 SuS an der PRIMUS-Schule. Da die PRIMUS-Schule aktuell 41
Anmeldungen vorweisen kann, fehlen zur vollen Zweizügigkeit noch weitere 19 Kinder. Hätte die PRIMUS-Schule
zumindest ihre Zweizügigkeit voll ausgeschöpft, würden die Klassenfrequenzen an den beiden Dülkener
Grundschulen vermutlich deutlich niedriger liegen. Bei Ausschöpfung der ursprünglich geplanten 3-Zügigkeit wäre
die Bildung einer Mehrklasse an der GGS Dülken für das kommende Schuljahr wahrscheinlich nicht erforderlich
gewesen.

4. Wäre eine dreizügige PRIMUS-Schule am jetzigen Standort räumlich darstellbar? Wenn ja, wie? Wenn
nein, warum nicht?

Nein. Bei einer durchgehenden Dreizügigkeit sind die vorhandenen Klassen- und Fachräume nicht ausreichend,
daher sah die ursprüngliche Planung bekanntlich einen Teilstandort ab Jahrgang 7 vor.

5. Wie wirkt sich die Mehrklasse an der GGS Dammstraße auf die Klassengrößen im Schuljahr 23/24 im
Vergleich zum Schuljahr 22/23 aus? Wir bitten darum, die Gesamtzahlen und die Zahlen der PRIMUSSchule,
GGS Dammstraße und Paul-Weyers-Schule (ohne Boisheimer Standort) gesondert aufzulisten!

Die Beantwortung dieser Frage ist erst nach Beginn des Schuljahres 2023/2024 im Rahmen der Oktoberstatistik
möglich. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Anzahl SuS pro Klasse geringer sein wird.

6. Wie viele Anmeldungen zum ersten Schuljahr werden 24/25 in Dülken erwartet, falls die PRIMUS-Schule
ab dann keine neuen Erstklässler:innen mehr aufnehmen darf? Wenn man die Klassenfrequenzen so wie
in 23/24 halten möchte, wie viele Züge wären dann zu bilden? Welche Prognose stellt der SEP für die
Entwicklung der Erstklässerlerzahlen in Dülken für die Schuljahre nach 24/25 auf?

Es werden gemäß aktueller Prognose ab dem Schuljahr 2024/2025 zwischen 189 bis 201 Anmeldungen für die
Grundschulen in Dülken erwartet. Da die Klassenfrequenzen für das Schuljahr 2023/2024 erst nach
Schuljahresbeginn vorliegen, kann die Frage der Zügigkeit nur grundsätzlich beantwortet werden. Es ist mit
insgesamt acht Zügen zu rechnen. Die Prognosen für die Erstklässlerzahlen in Dülken für die Schuljahre 2025/2026
und 2026/2027 sind dem SEP der Fa. Biregio zu entnehmen (S. 112). Bei den dort genannten Zahlen sind 15 SuS
für die Stadtteile Alt-Viersen und Süchteln sowie 22 für den Stadtteil Boisheim abzuziehen.

7. Warum soll am Standort PRIMUS-Schule keine neue Schule gegründet, sondern ein Teilstandort der GGS
Dülken zum Schuljahr 24/25 errichtet werden? Welche rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der
Mindestgröße (Anzahl Parallelklassen und Klassengrößen) müssen erfüllt werden, damit eine neue
Grundschule oder ein Teilstandort gegründet werden darf?

Bzgl. der Anforderungen an eine neue Grundschule wird auf die Vorlagen 2023/2752/FB 50/II
(Schulausschusssitzung am 24.01.2023) und 2023/3679/FB 50/II (Schulausschusssitzung am 27.04.2023)
verwiesen. Diese Anforderungen gelten nicht für die Gründung eines Teilstandorts.

8. Der Schulentwicklungsplan rechnet auf S. 112 mit 8 Parallelklassen in Dülken (abzüglich Paul-Weyers-
Schule Boisheim) ab 24/25 von denen dann eine Klasse von Erstklässler:innen aus anderen Stadtteilen
abzuziehen wäre, wenn die PRIMUS-Schule ab dann ausläuft. Warum rechnet die Verwaltung mit 8 ersten
Klassen in Dülken ab dem Schuljahr 24/25 (siehe Kostenschätzung Bürgerbegehren zur PRIMUS-Schule:
Gründung von jeweils einer Mehrklasse an den beiden Grundschulen), wenn doch dann nur noch eine
Parallelklasse zusätzlich darzustellen ist, da sich immer rund 20-25 Kinder aus anderen Viersener
Stadtteilen an der PRIMUS-Schule anmelden? Werden gesetzliche Mindestklassengrößen für Grundschulen
bei der Gründung von 8 Parallelklassen noch eingehalten?

Die Aussage in Satz 1 ist nicht korrekt. Der Schulentwicklungsplan der Fa. Biregio sieht ab dem Schuljahr 2024/2025
neun Klassen in Dülken vor, von denen eine für Boisheim abgezogen werden müsste.
Auch die Aussage in Satz 2 „(siehe Kostenschätzung Bürgerbegehren zur PRIMUS-Schule: Gründung von jeweils
einer Mehrklasse an den beiden Grundschulen)“ ist nicht korrekt. In der Kostenschätzung ist vielmehr ausgeführt,
dass davon auszugehen ist, „dass an einer der beiden anderen Dülkener Grundschulen in jedem Verlängerungsjahr
jeweils eine Mehrklasse gebildet werden muss.“ Diese Annahme wurde im laufenden Anmeldeverfahren durch das
Elternwahlverhalten bestätigt.
Nach den Daten, die die PRIMUS-Schule jährlich an die Bezirksregierung meldet, kommen im Schnitt der letzten
vier Schuljahre 15 SuS aus Alt-Viersen und Süchteln. Dieser halbe Zug würde vermutlich ausbleiben, wenn die
PRIMUS-Schule keine Schulneulinge mehr aufnimmt. Für Boisheim sind 22 SuS in Abzug zu bringen, weil die Fa.
biregio diese Zahl für Boisheim fortgeschrieben hat (S. 113). Somit verbleiben für Dülken von 231, 227 und 224
SuS für die Schuljahre ab 2024/2025 noch 194, 190, 187 SuS. Bei einer von der Fa. Biregio vorgesehene
Klassenfrequenz von 24,5 sind folglich 7,92 bis 7,63 Züge notwendig. Als Richtwert gilt in NRW die kommunale
Klassenrichtzahl von 23, sodass lt. dieser 8,43 bis 8,13 gebildet werden dürften.

9. Kann ein dreizügiger Teilstandort einer Grundschule parallel zu einer ab den Schuljahr 24/25
auslaufenden PRIMUS-Schule räumlich ohne weitere Investitionen am Standort Kettelerstraße dargestellt
werden?

Ein dreizügiger Teilstandort einer Grundschule parallel zur auslaufenden PRIMUS-Schule ist auf Basis der aktuellen
Schulentwicklungsplanung nicht notwendig und seitens der Verwaltung daher auch nicht geplant.

10. Soll die Anzahl der ersten Klassen zum Schuljahr 24/25 an den jetzigen Standorten der GGS Dammstraße
und Paul-Weyers-Schule Dülken reduziert werden, um die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der
Gründung eines Teilstandorts am Standort PRIMUS zu erfüllen?

Nein, das ist nicht angedacht.

11. Werden Eltern bei einer möglichen Errichtung eines Teilstandorts der GGS Dammstraße, die Möglichkeit
haben, zwischen den beiden Standorten zu wählen oder werden sie zugewiesen, so wie es mittlerweile auch
an der GGS Rahser passiert?

Gemäß § 46 Abs. 1 SchulG gilt: „Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die
Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der
Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang.“
Dies umfasst auch die Zuordnung zu den jeweiligen Schulstandorten. Hierbei handelt es sich um eine innere
Schulangelegenheit. Der Schulträger ist nur für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig.
Gemäß § 6a.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVORichtlinien
2022/2023 – AVO-RL) gilt: „Bei Grundschulverbünden ist für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen
die Gesamtschülerzahl der Eingangsklassen aller Teilstandorte maßgeblich. Bei der Anmeldung angegebene
Standortwünsche sollen möglichst berücksichtigt werden.“
Es gibt somit aber keinen Anspruch auf den gewünschten Standort.
Auch an der GGS Rahser und dem Grundschulverbund Paul-Weyers-Schule wird seit deren Gründung analog
verfahren. Es hat hier in jüngster Zeit keine Änderung des Verfahrens gegeben.

12. Sollte es zum Bürgerentscheid bezüglich einer Verlängerung des PRIMUS-Schulversuchs kommen, wie
viel Zeit verbleibt der Verwaltung, um die Eltern über die finale Liste der Dülkener Schulen, die zum
Schuljahr 24/25 aufnehmen können, zu informieren? Wie viel Zeit verbleibt Dülkener Eltern dann, um ihr
Kind an einer der Schulen anzumelden?

Die Anmeldewunschschreiben mit der finalen Liste aller Viersener Schulen würde im Nachgang zur Ratssitzung
vom 22.08.2023 kurzfristig verschickt. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den
Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS) sind Eltern verpflichtet, ihr Kind bis zum 15.11. des Vorjahres an
einer Schule anzumelden. Somit blieben von Anfang September bis zum o. g. Stichtag rund zweieinhalb Monate.

13. Sollte es beim Beschluss zum Auslaufen der PRIMUS-Schule ab 24/25 bleiben, welche Optionen haben
Eltern, die ihre Kinder an einer Schule des gemeinsamen Lernens in der Stadt Viersen ab Klasse 5 und ab
Klasse 7 anmelden wollen (vor dem Hintergrund, dass die Gesamtschule jedes Jahr viele Kinder wegen
Überfüllung abweisen muss und selbst zur 7. Klasse nicht abschult)?

Die Gemeinschaftshauptschule Süchteln (ab dem kommenden Schuljahr Max-van-der-Grün-Schule), die
Johannes-Kepler-Schule, die Realschule an der Josefskirche und die Anne-Frank-Schule sind benannte Schulen
des Gemeinsamen Lernens. Das Erasmus-von-Rotterdam-Gymnasium und das Clara-Schumann-Gymnasium
unterrichten zielgleich.

14. Die PRIMUS-Schule ist eine Ganztagsschule und garantiert somit allen Eltern, die ihr Kind dort
anmelden, eine Ganztagsbetreuung. Besteht die Garantie einer Ganztagsbetreuung in Form einer
Ganztagsbeschulung oder eines OGS-Platzes auch an den Viersener Grundschulen? Wenn ja, an welchen
Schulen? Wenn nein, wann wird es diese Garantie geben und welche Investitionen muss die Stadt Viersen
tätigen, damit das möglich gemacht wird?

Die PRIMUS-Schule ist im Primarbereich eine Offene Ganztagsschule. Eine Ganztagsschule im Primarbereich war
rechtlich nicht zulässig, sodass ursprünglich je Zug zwei Klassen im Ganztagssystem und eine Halbtagsklasse
vorgesehen waren. Die sog. „Garantie“ einer Ganztagsbetreuung ist insofern nur möglich, da die Schule ihre
vorgesehene Zügigkeit nicht ausschöpft. Aktuell besuchen 139 von 176 SuS die OGS. Die Betreuungsquote beträgt
somit 78,9 %.
Wie der Vorlage 2022/3266/FB50/II – Ausbauplanung der Schulkinderbetreuung bis zum Rechtsanspruch im
Schuljahr 2029/2030 zu entnehmen ist, wird für die Stadt Viersen eine Ganztagsbetreuungskapazität von
mindestens 80 % angestrebt. Je nach Schulstandort und den bisherigen Bedarfen ist der Ausbau unterschiedlich
weit fortgeschritten.
Bezüglich der konsumtiven Kosten wird auf die v. g. Vorlage verwiesen. Die Investitionskosten können noch nicht
valide dargestellt werden. Der notwendige Flächenbedarf ist der Vorlage 2022/3269/FB50/II – Bauliche Umsetzung
der Raumbedarfe an den Viersener Schulen der Primar- und Sekundarstufe zu entnehmen.
Des Weiteren wird auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verwiesen, mit dem bekanntermaßen der Rechtsanspruch auf einen
Ganztagsbetreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive – beginnend mit dem 1. Schuljahr – realisiert
wird.

15. Gibt es Kapazitäten an den Grundschulen in Süchteln, Boisheim und Alt-Viersen, um die üblicherweise
rund 20-25 Anmeldungen aus diesen Stadtteilen an der PRIMUS-Schule aufzufangen? Wird eine
Zügigkeitserweiterung oder räumliche Aufstockung dadurch notwendig, um die Klassengrößen konstant
zu halten?

Wie bereits bei Frage 8 mitgeteilt, beträgt die Anzahl SuS aus Alt-Viersen und Süchteln, die die PRIMUS-Schule in
Dülken besuchen, im Durchschnitt nur 15 SuS. Diese können im Rahmen der auf Basis der
Schulentwicklungsplanung ohnehin beschlossenen Zügigkeitserhöhungen an der GGS Rahser und der GGS
Körnerschule sowie der möglichen Mehrklassenbildung an der GGS Brüder-Grimm-Schule aufgefangen werden.