26.04.2023 Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Erarbeitung ökologischer Kriterien für die Nutzung städtischer Agrarflächen

Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.02.2023 gem. § 10
der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und seine Ausschüsse
Betr.: Erarbeitung ökologischer Kriterien für die Nutzung städtischer Agrarflächen

Anfrage:
1. Wer ist mit der Erarbeitung des Kriterienkataloges befasst?
Antwort:
Fachbereich 80 Abteilung II – Geodaten, Liegenschaften und Bodenordnung- in Zusammenarbeit
mit FB 92 – Städtische Betriebe – (mit Unterstützung des FB 30 – Rechts- und Schadensangelegenheiten
-)
Ein Kriterienkatalog als Richtschnur zum Abschluss von Pachtverträgen ist in der Bearbeitung.
Die Kreisbauernschaft und die Landwirtschaftskammer werden beteiligt.

Anfrage:
2. Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Umsetzung?
Antwort:
Es gibt noch keinen Zeitplan.
Bestehende Pachtverträge haben einen Kündigungsschutz von zwei Jahren. Die Stadt Viersen
hat derzeit ca. 150 Landpachtverträge geschlossen. Eine Kündigung hat begründet zu sein. Es
muss geprüft werden, ob die Änderung der Pachtvoraussetzungen ein rechtssicherer Grund zur
Kündigung ist.
Neuverpachtungen resultieren aus einem Pächterwechsel oder durch Neuerwerb von Ackerflächen
(auch hier besteht Pächterschutz) und stehen nur selten an.

Anfrage:
3. Wurden externe Partner, die Erfahrung mit der ökologischen Bewirtschaftung (Vertragsnaturschutz)
haben, beispielsweise die Biologische Station Krickenbecker Seen e.V., in die Beratungen
einbezogen?
Antwort:
Bisher wurden die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg/Viersen und die NEW
(wegen Nitratbelastung) beteiligt. Mit Herrn Dr. Reichmann wurde ein erstes Gespräch geführt.
Nunmehr stehen Gespräche mit der Kreisbauernschaft und weitere Gespräche mit Herrn Dr.
Reichmann von der Biologischen Station Krickenbecker Seen nach Ostern an.

Anfrage:
4. Wenn ja, was ist das Ergebnis der Beratungen? Welche Kriterien wurden bereits konkret benannt?
Antwort:
Nach einem ersten Informationsaustausch ergibt sich ein komplexes Bild. Zum Beispiel reicht
es für die Förderung im ökologischen Landbau nicht aus, einzelne Flächen ökologisch zu bewirtschaften.
Der gesamte Betrieb muss ökologisch umgestaltet sein.
Bei der Neuvergabe von Pachtflächen geht es auch um formale Kriterien, daher wird die Landwirtschaftskammer
in den Prozess eingebunden.

Anfrage:
5. Gibt es bereits Beispiele, bei denen die Pachtvergabe an die Einhaltung ökologischer Grundprinzipien
gebunden wurde?
Antwort:
Die Pachtverträge in Viersen richten sich nach den allgemeingültigen rechtlichen Vorgaben aus der
Landwirtschaft mit dem besonderen Hinweis auf den Nitrateintrag. Darüber hinaus gibt es zurzeit
keine Vorgaben.
Es wurden bisher keine Erfahrungen bei anderen Gemeinden abgefragt.

Anfrage:
6. Welche Kriterien wurden hierbei angelegt und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
Antwort:
Siehe Antwort zu 5.

Anfrage:
7. Wie ist angedacht, dass die Stadtverwaltung die Wahrnehmung ihrer ökologischen Verantwortung
öffentlichkeitswirksam und vorbildlich darstellt.
Antwort:
Erst nach Klärung der Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für die ökologische
Pachtvergabe kann hierzu informiert werden. Auf Grund der Komplexität wird das Ergebnis noch
einige Zeit benötigen.
Eine Information soll in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Krickenbecker Seen und der
Kreisbauernschaft über die Pressestelle, die für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadt Viersen zuständig
ist, zu gegebener Zeit erfolgen.