ANFRAGE

Anfrage zu Hol- und Bringzonen an Viersener Grundschulen

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verkehrssituation an KiTas und Grundschulen in Viersen wurden an zunächst sechs Grundschulen Hol- und Bringzonen eingerichtet beziehungsweise vorbereitet. Laut Sitzungsvorlage 2024/4161/FB 60/II wurden acht kurzfristig umsetzbare Hol- und Bringzonen Ende 2023 beziehungsweise im ersten Quartal 2024 eingerichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit auf Schulwegen zu verbessern, Elterntaxi-Verkehre im unmittelbaren Schulumfeld zu reduzieren und sichere Wegebeziehungen für die Kinder zu schaffen.

Eine Evaluation der Nutzung der Hol- und Bringzonen durch regelmäßige Befragungen der Elternschaft sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Erste Rückmeldungen aus dem Austausch zwischen Verwaltung, Schulleitungen und Anwohnenden lagen jedoch bereits vor. Insbesondere zur Hol- und Bringzone Helenenstraße für die Agnes-van-Brakel-Schule wurden Probleme benannt, unter anderem vermehrte Elterntaxi-Verkehre im Bereich Helenenberg, Geschwindigkeitsüberschreitungen, widerrechtliches Parken sowie eine Konfliktsituation durch die Lage der Hol- und Bringzone zwischen Kirche und Friedhof.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche der eingerichteten Hol- und Bringzonen sowie Querungshilfen an Viersener Grundschulen werden nach Kenntnis der Verwaltung aktuell tatsächlich durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte und Schüler*innen genutzt?

2. Gibt es bereits Beobachtungen, Zählungen, Rückmeldungen der Schulen, Hinweise der Elternschaft oder Erkenntnisse des Ordnungsdienstes zur Nutzung der einzelnen Hol- und Bringzonen sowie der Querungshilfen?

3. Wie bewertet die Verwaltung bislang die Wirksamkeit der eingerichteten Hol- und Bringzonen im Hinblick auf die Entlastung der unmittelbaren Schulumfelder vom Hol- und Bringverkehr?

4. Gibt es eine Erkenntnis, ob anstelle der Querungshilfen andere Maßnahmen in Betracht kommen, wie z. B. Schulstraßen oder Fahrbahnmarkierungen, die den Fußweg von der Hol- und Bringzone bis zur Schule anzeigen?

5. Gibt es neben der Hol- und Bringzone Helenenstraße weitere Standorte, an denen Konflikte, geringe Akzeptanz, Ausweichverkehre, Beschwerden von Anwohnenden oder sonstige Probleme festgestellt wurden?

6. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Entwicklung der Verkehrssituation im Umfeld der betroffenen Schulen seit Einrichtung der Hol- und Bringzonen vor?

7. Wann ist die angekündigte Evaluation der Hol- und Bringzonen durch regelmäßige Befragungen der Elternschaft vorgesehen?

8. Gibt es Erkenntnisse z.B. aus anderen Kommunen zu Maßnahmen, die das „Elterntaxi“ eindämmen? Gibt es hier auch eine Auseinandersetzung mit dem Instrument Schulstraßen, das in anderen Kommunen schon vielfältig genutzt wird?

9. Wird die Verwaltung neben Elternbefragungen auch weitere Evaluationsmethoden nutzen?

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