Bereits im Oktober 2019 hatte unsere Fraktion beantragt, die Nutzung und Wiederherstellung der Biotopverbundlinienfunktion von städtischen Wegrainen im Außenbereich zu prüfen.
Der zuständige Ausschuss hat die Verwaltung daraufhin am 2. März 2020 einstimmig beauftragt, sukzessive die im öffentlichen Eigentum stehenden, widerrechtlich genutzten Wegraine zu ermitteln. Darüber hinaus sollte unter Beteiligung der Landwirtschaft zunächst für einen Stadtteil ein Konzept für die Rückführung entsprechender Flächen mit dem Ziel erarbeitet werden, diese als Biotopverbundlinien wiederherzustellen.
Nachdem für uns zunächst kein Fortschritt bei der Umsetzung dieses Beschlusses erkennbar war, hatten wir uns bereits mit einer Anfrage vom 1. September 2022 nach dem Bearbeitungsstand erkundigt.
In ihrer damaligen Antwort teilte die Verwaltung unter anderem mit, dass durch die Auswertung von Luftbildern Flurstücke identifiziert worden seien, bei denen die befestigte Nutzung deutlich hinter den Grundstücksgrenzen zurückbleibe. Gleichzeitig wurde erklärt, dass eine systematische Untersuchung der Wegraine im Hinblick auf nicht geregelte Nutzungen nicht stattfinde. Systematische Gespräche mit landwirtschaftlichen Betrieben seien ebenfalls noch nicht geführt worden.
Weiterhin kündigte die Verwaltung an, durch die Städtischen Betriebe ein Konzept entwickeln zu lassen, wie entsprechende Flächen eine Funktion als Biotopverbundlinien übernehmen können. Für einige Beispielflächen sollte hierzu der erforderliche finanzielle und personelle Aufwand ermittelt werden. Diese Prüfung war zum damaligen Zeitpunkt aus personellen Gründen noch nicht erfolgt.
Seit dieser Auskunft sind inzwischen weitere vier Jahre vergangen. Ein erkennbarer Fortschritt bei der Umsetzung des bereits im Jahr 2020 erteilten politischen Arbeitsauftrags ist für uns bislang nicht feststellbar.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche konkreten Arbeiten zur Umsetzung des Ausschussbeschlusses vom 2. März 2020 wurden seit der Beantwortung unserer Anfrage im Jahr 2022 durchgeführt?
- Wie viele städtische Flurstücke bzw. Wegraine wurden inzwischen daraufhin überprüft, ob Flächen über die eigentliche Wegefläche hinaus landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt werden?
- Wie viele solcher Flächen wurden bislang identifiziert? Bitte möglichst unter Angabe der Gesamtfläche sowie der betroffenen Stadtteile.
4. Bei wie vielen dieser Flächen besteht eine vertraglich geregelte Nutzung, beispielsweise durch Pachtverträge, und bei wie vielen Flächen erfolgt die Nutzung ohne vertragliche Grundlage?
5. Wurde die 2022 angekündigte Abschätzung des finanziellen und personellen Aufwands für die ökologische Wiederherstellung von Beispielflächen inzwischen durchgeführt?
Falls ja: Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?
Falls nein: Aus welchen Gründen ist dies innerhalb der vergangenen vier Jahre nicht erfolgt?
6. Wurde das angekündigte Konzept zur Wiederherstellung der Biotopverbundlinienfunktion inzwischen erarbeitet oder zumindest mit seiner Erarbeitung begonnen?
Falls ja: Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand und wann soll das Konzept den politischen Gremien vorgelegt werden?
Falls nein: Warum wurde mit der Konzepterstellung bislang nicht begonnen?
7. Welche Gespräche mit betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Vertretungen der Landwirtschaft haben seit 2022 stattgefunden und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
8. Wurden seit 2022 bereits Flächen aus einer landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen und als Wegraine bzw. Biotopverbundflächen wiederhergestellt oder ökologisch aufgewertet?
Falls ja: Um welche Flächen und welche Flächengröße handelt es sich und welche Maßnahmen wurden dort umgesetzt?
9. Bis wann beabsichtigt die Verwaltung, den Beschluss aus dem Jahr 2020 vollständig umzusetzen?
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