Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, die Wärmebelastung in öffentlichen Schulgebäuden im Rahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts zu berücksichtigen und Fördergelder aus dem Förderaufruf der Landesregierung NRW zur Hitzevorsorge basierend auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) bis zur Einreichungsfrist (30. April 2023) abzurufen. Bei der Entwicklung von Maßnahmen an Schulen sollen Lehrende sowie Lernende einbezogen werden.
Begründung:
Die infolge des Klimawandels auch bei uns in NRW heißer werdenden Sommer lassen die Temperaturen in den Klassenräumen an Schulen im Stadtgebiet zu einer immer größer werdenden Belastung für SchülerInnen und Lehrpersonal werden. So sind an Hitzetagen wie in den vergangen Wochen Temperaturen in den Unterrichtsräumen, die jenseits aller Arbeitsstättenrichtlinien liegen, kein Ausnahmephänomen mehr und werden zunehmend zu einem ernst zu nehmenden Problem.
Lernende und Lehrende sind in den noch nicht an die stadtklimatischen Veränderungen angepassten Schulgebäuden erheblichen Belastungen ausgesetzt. So beeinträchtigt die Hitze in den Unterrichtsräumen nicht nur erheblich die Konzentrationsfähigkeit. Hitzestau in den Klassenzimmern kann vielmehr auch zu gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Kreislaufproblemen und Müdigkeit führen.
Da sich Schulen heutzutage immer mehr vom Lern- zum Lebensort entwickeln und sich die Unterrichtszeiten bis in den Nachmittag hinein erstrecken, besteht dringender Handlungsbedarf. Dies umso mehr, als die Hitzefreiregelung in NRW per Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus dem Jahre 2015 der Schulleitung die Entscheidung überlässt, ob Hitzefrei gegeben wird. Die dringend notwendige Anpassung von Schulgebäuden an die veränderten klimatischen Gegebenheiten muss deshalb im Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Viersen angelegt werden.
Das Land NRW stellt seinen Kommunen in einem neuen Förderaufruf Mittel zur Verfügung, um Aktionspläne gegen Hitze zu entwickeln oder umzusetzen. Das Programm umfasst auch zielgruppenspezifische, thematisch oder räumlich abgegrenzte Hitzeaktionspläne und damit auch die Analyse der Wärmebelastung in Schulgebäuden sowie die Planung von Verbesserungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) und weist ein Fördervolumen von zwei Millionen Euro aus.
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