Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit liegt im unvermindert voranschreitenden Verlust der Artenvielfalt. Der signifikant nachweisbare Rückgang heimischer Arten – insbesondere von Singvögeln und Insekten – waren auch in Viersen Anlass für mehrere Anträge verschiedener Fraktionen, die die Verwaltung als Projekt „Zukunft Stadtgrün“ in einer Beschlussvorlage zusammengefasst und dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Klimaschutz zur Beratung und Beschlussfassung am 7.12.2017 vorgelegt hat. Der damals einstimmig gefasste Beschluss verpflichtete die Verwaltung u.a.:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für das im Sachverhalt dargestellte Projekt zu erarbeiten.“
In diesem Zusammenhang wurde zuletzt am 11. Juli 2019 ein Sachstandsbericht vorgelegt. Ein Dokument oder Konzeptpapier „Zukunft Stadtgrün“, auf das in Vorlagen der Verwaltung sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt regelmäßig Bezug genommen wird, wurde dem Rat u.E. bislang weder zur Kenntnisnahme noch zur Beschlussfassung vorgelegt.
Um uns ein Bild vom Stand der Umsetzung zu machen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wann wird das Dokument „Zukunft Stadtgrün“ dem Rat der Stadt Viersen zur Beschlussfassung vorgelegt werden bzw. ist dies überhaupt beabsichtigt?
- Womit begründet die Verwaltung, dass vier Jahre nach der Beschlussfassung immer noch kein Dokument als „Grundlage für das im Sachverhalt dargestellte Projekt“ zur Beschlussfassung durch den Rat vorgelegt wurde?
- Ist die im Januar 2019 geschaffene Projektstelle „Zukunft Stadtgrün“ aktuell noch besetzt? Wie lautet die Stellenbeschreibung dieser Projektstelle?
- Nach welchen grundlegenden Kriterien arbeitet die Verwaltung derzeit, um den Ausschussbeschluss vom 7.12.2017 umzusetzen?
- Ist der Verwaltung bekannt, dass zur Umsetzung des „Masterplans Stadtnatur“ der Bundesregierung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 20. Juli 2021 Fördermittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur in Höhe von 75 bis 90 Prozent der Projektkosten beantragt werden können? Beabsichtigt die Verwaltung, Mittel aus diesem Fördertopf zu beantragen?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.
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