11.09.2023 Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse, hier: Einbürgerungspraxis

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 24.08.2023 o.g.  Anfrage an die Bürgermeisterin gestellt. Es wird wie folgt dazu Stellung genommen:

1.Wie gestaltet sich die Terminvergabe für Einbürgerungsverfahren in der zuständigen Abteilung 30/II ?

Einbürgerungsinteressierte können jederzeit ihr Interesse an einer Einbürgerung per Email, unter Angabe der vollständigen Personalien, Anschrift sowie einer telefonischen Erreichbarkeit, an die Einbürgerungsstelle übermitteln.

Alle Interessierten werden daraufhin in einer Liste erfasst und anschließend wird in chronologischer Reihenfolge (nach Eingang der ersten Meldung) eine sog. „summarische Vorprüfung“ vorgenommen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Betroffenen nach erster Einschätzung grundsätzlich eingebürgert werden können, werden sie seitens der Einbürgerungsbehörde angeschrieben und erhalten die Antragsformulare zugeschickt. Die förmliche Antragsstellung erfolgt dann im Rahmen einer persönlichen Vorsprache (nach Terminvereinbarung) in der Dienststelle.

2.  Wie lange müssen zur Einbürgerung berechtigte Personen derzeit auf Termine für das Einbürgerungsverfahren warten?

Aktuell ist mit einer Wartezeit zwischen erster Interessensbekundung und förmlicher Antragsstellung von bis zu zwei Jahren zu rechnen.

3. Welche Verfahren werden derzeit angewendet, um Terminvereinbarungen für Einbürgerungsverfahren effizient zu gestalten?

Siehe Pkt. 1

4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Wartezeiten für Einbürgerungstermine zu reduzieren und sicherzustellen, dass Einbürgerungsverfahren zeitnah bearbeitet werden?

Das Personal wurde in den letzten Jahren sukzessive aufgestockt. Für den Stellenplan 2022 wurde eine halbe zusätzliche Stelle geschaffen und besetzt. Für das Jahr 2023 wurde eine weitere Vollzeitstelle eingerichtet und auch besetzt. Darüber hinaus wurde ab März 2023 eine Hilfskraft, zunächst befristet auf ein Jahr, eingestellt. Diese hat sich innerhalb kürzester Zeit hervorragend in das Aufgabengebiet eingearbeitet. Es ist beabsichtigt, sie ab 2014 unbefristet zu übernehmen. Für den Stellenplan 2024 wurden insgesamt drei weitere Vollzeitstellen beantragt.

Um die Zeit bis zur Genehmigung des Haushaltes 2024 zu überbrücken, werden zwei weitere Vollzeitstellen für die Einbürgerungsbehörde zunächst befristet ausgeschrieben. Die Finanzierung erfolgt zulasten des WBS-Kontos.

5. Welche Angebote stehen den Antragssteller*innen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zur Verfügung, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten?

Sobald die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und der förmliche Antrag gestellt wurde, stehen die Mitarbeiter*innen der Einbürgerungsstelle jederzeit beratend zur Verfügung.

6. Wie wird sichergestellt, dass Antragsteller*innen über den aktuellen Stand ihres Einbürgerungsverfahrens informiert werden und dass mögliche Verzögerungen transparent kommuniziert werden?

Das unter Pkt. 1 beschriebene Verfahren spiegelt sich auch auf der Homepage der Stadt Viersen wider.