10.02.22 Antrag zum Haushaltsentwurf auf Aufstockung der Mittel für die Unterhaltung von Naturschutzgebieten

Antrag zum Haushaltsentwurf 2022 hier: Einstellen zusätzlicher Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Naturschutzgebieten (Produkt 13.01.02, Sachkonten 52150000 und 52410000)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt die vorgesehenen Mittel für die Unterhaltung von Naturschutzgebieten auf städtischen Flächen im Haushalt 2022 im Sachkonto 52150000 von derzeit 2.312 € und im Sachkonto 52410000 von derzeit 2.225 € auf jeweils 10.000 € aufzustocken.

 Begründung:

Auf dem Gebiet der Stadt Viersen sind derzeit sieben Gebiete zum Schutz der Natur ausgewiesen. Es sind dies im Einzelnen:

  • VIE-031 NSG Fritzbruch
  • VIE-029 NSG Vennbruch
  • VIE-030 NSG Salbruch
  • VIE-028: NSG Rintger Bruch
  • VIE-034 NSG Bockerter Heide
  • VIE-035 NSG Boisheimer Nette und Brüggenerhütte
  • VIE-015 NSG Grutbend

Grundlage einer Ausweisung als Naturschutzgebiet sind das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz NRW und die räumlichen und textlichen Festsetzungen im Landschaftsplan 2, der auch die jeweils geltenden Schutzziele definiert. Dies betrifft auch Flächen im Eigentum der Stadt. Als Flächeneigentümerin ist diese nicht nur verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes zu dulden, sondern auch daran mitzuwirken, dass die festgesetzten Schutzziele erreicht werden. Dazu führt sie in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde selbst entsprechende Maßnahmen durch, für die sie gegebenenfalls einen Rechtsanspruch auf Entschädigung geltend machen beziehungsweise die anteilige Übernahme der Kosten bei den zuständigen Naturschutzbehörden beantragen kann. Derzeit stellt der städtische Haushalt Mittel für den Zweck der Unterhaltung von Naturschutzgebieten im Produkt 13.01.02 in den Sachkonten 52150000 und 52410000 lediglich insgesamt rund 4.500 € bereit.

Hinweise von mehreren Seiten deuten allerdings darauf hin, dass der fachliche Pflegezustand einiger als Naturschutzgebiete ausgewiesenen städtischen Flächen (insb. Bockerter Heide mit Quelle und Oberlauf des Hammer Bachs) nicht geeignet ist, die amtlich festgesetzten Ziele des Naturschutzes auf diesen Flächen zu erreichen. Um diesem Zustand abzuhelfen, müssen der Verwaltung entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Wir beantragen daher die Aufstockung der Planansätze von derzeit rund 4.500 € auf insgesamt 20.000 €.