11.02.22 Pressemitteilung: Viersener Grüne beantragen Personal für „Stadtnatur“, mehr Mittel für den Naturschutz und ein neues Schutzgebiet auf den Süchtelner Höhen

Mit Anträgen für eine zunächst auf zwei Jahre befristete Personalstelle „Stadtnatur“ und mehr Geld aus dem städtischen Haushalt für die Pflege von Naturschutzgebieten geht die Fraktion der Bündnisgrünen im Viersener Rat in die anstehenden Beratungen des Haushaltsentwurfs der Verwaltung. Außerdem fordern Sie den Rat auf, sich bei der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis für die Ausweisung großer Teile der Süchtelner Höhen als Naturschutzgebiet stark zu machen.

Bereits im Juli 2017 hat der damalige Umweltausschuss die Viersener Stadtverwaltung beauftragt, den „Maßnahmen- und Umsetzungsplan Stadtgrün“ zu erarbeiten. Für die Umsetzung des Projekts wurde eine Personalstelle auf zwei Jahre eingerichtet. Was aus dieser Planung geworden ist, darüber hat die Verwaltung am 25. November des vergangenen Jahres im zuständigen Umweltausschuss Bericht erstattet. Fazit: Von 24 Monaten der geplanten Vollzeitstelle konnten aufgrund von Personalproblemen nur etwa die Hälfte abgeleistet werden. Jörg Eirmbter-König, Ko-Sprecher der Grünen Fraktion, sieht das Projektziel, die Erarbeitung des „Maßnahmen- und Umsetzungsplans Stadtgrün“, nicht erreicht: „Das Konzept ‚Zukunft Stadtgrün‘, auf das die Verwaltung so oft verwiesen hat, wurde nie fertiggestellt und konnte vom Rat nie beschlossen werden. Trotz einzelner Maßnahmen – wie der hervorragend gestalteten neuen Pflanzfibel – und kurzfristiger Erfolge bei der ökologischen Gestaltung von Grünflächen und Parkanlagen haben wir damit für die Natur in der Stadt auf Dauer nicht genug bewirkt. Wir müssen das Rad hier auch nicht neu erfinden. Mit dem ‚Masterplan Stadtnatur‘ hat das Bundesumweltministerium schon im Jahr 2019 den passenden Handlungsrahmen geliefert. Auch die örtlichen Naturschutzgruppen kennen die Situation vor Ort und sind sicher gerne dabei behilflich, nachhaltige Leitlinien für den Naturschutz in der Stadt zu vermitteln.“

Um den Prozess „Zukunft Stadtgrün“ neu zu beleben und mehr für den Naturschutz in der Stadt zu erreichen, hat die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jetzt beantragt, die Mittel für eine Projektstelle „Stadtnatur“ im städtischen Haushalt bereitzustellen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll in den kommenden zwei Jahren die Grundlagen für einen nachhaltig wirkenden Schutz der Natur im Stadtgebiet legen. Insbesondere der Zustand der städtischen Flächen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten macht dabei den Grünen Sorgen. Auf Nachfrage hat ihnen die Verwaltung mitgeteilt, dass für deren Pflege lediglich insgesamt rund 4.500 Euro im Haushalt zur Verfügung stehen. Eirmbter-König: „Mit derart geringem Aufwand werden die im Landschaftsplan vorgegebenen Ziele für den Schutz der Natur nicht erreicht werden können.“ Mit einem Antrag zum Haushaltsentwurf fordern die Grünen nunmehr, diesen Etat auf insgesamt 20.000 Euro aufzustocken. Ob dieser Antrag die Unterstützung einer politischen Mehrheit im Stadtrat findet, wird sich am kommenden Dienstag im zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft erweisen.

Im Ausschuss steht dann auch noch ein weiterer Antrag zur Beratung an, mit dem die Bündnisgrünen einen ähnlichen Antrag der SPD-Fraktion ergänzen. Die Grüne Fraktion möchte erreichen, dass der Hohe Busch und die Süchtelner Höhen in weiten Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dazu soll sich die Stadt Viersen im Zuge der geplanten Neuaufstellung der Landschaftspläne im Kreisgebiet bei der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung dafür einsetzen, diese zumeist bewaldeten Flächen im zukünftigen neuen Landschaftsplan als Gebiet zum Schutz der Natur auszuweisen. Außerdem soll sie dafür ihren eigenen Grundbesitz zur Verfügung stellen. Eirmbter-König: „Die Süchtelner Höhen sind ein wertvoller Teil unserer Heimat und zugleich ein besonderer Naturraum. Wer hier spazieren geht, wandert, den Hund ausführt, Rad fährt oder reitet, sollte sich bewusst sein, dass dieser Naturraum nicht nur den malerischen Hintergrund für die eigene Freizeitgestaltung abgibt, sondern als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gleichzeitig als wertvolle Kulturlandschaft einen eigenständigen Wert hat.“ Mit dem Ausbau einer Infrastruktur für die Umweltbildung und das Naturerleben, mit einem Walderlebnispfad, Info- und Schautafeln und die Einbindung in einen Premium-Wanderweg wollen die Grünen die Viersener Bürgerinnen und Bürger an diesem neuen Naturschutzgebiet teilhaben lassen, zugleich aber auch darauf hinweisen, dass Süchtelner Höhen und Hoher Busch kein Stadtpark sind, sondern ein wertvoller Naturraum im Herzen der vier Ortsteile. Auch ein Zentrum für Umweltbildung und Naturerlebnis, einen Baumwipfelpfad oder einen modernen Aussichtsturm in Holzbauweise könnte sich Eirmbter-König auf den Süchtelner Höhen gut vorstellen: „Naturschutz und Naturerleben müssen keinen Gegensatz bilden. Es kommt ganz darauf an, wie die Besucherinnen und Besucher diesen Raum nutzen und ob sich alle an die ausgewiesenen Wege halten. Mehr Rücksicht auf die Natur, mehr Akzeptanz für den Naturschutz – das müssen wir einfordern, dafür müssen wir aber vor allem werben und informieren!“

Die Grünen sehen das Gebiet Hoher Busch und Süchtelner Höhen durch die vergleichsweise intensive Nutzung für Freizeit und Erholung zunehmend unter Druck. Dazu käme noch der Klimawandel. Eirmbter-König: „Die Auswirkungen extremer Wettereignisse in Folge des Klimawandels, verheerende Stürme und eine dreijährige Dürrephase in den Jahren 2018 bis 2020 haben der Vegetation extrem zugesetzt. Entwaldete und neu bestockte Flächen müssen heute besonders vor den Folgen ungeregelter Freizeitaktivitäten bewahrt werden. Der gegenwärtig bereits amtlich festgelegte Schutz der Landschaft ist nicht ausreichend, um dieses Ziel zu erreichen.“ Damit Aktivitäten für Erholung, Freizeit, Umweltbildung und Naturerleben auf den Süchtelner Höhen und am Hohen Busch auch weiterhin möglich bleiben, wollen die Grünen allerdings bei der unteren Naturschutzbehörde anregen, bei der Ausweisung als Naturschutzgebiet auf diese Anforderungen besonders Rücksicht zu nehmen. Naturschutzfachlich sinnvolle und berechtigte Einschränkungen, Ge- und Verbote sollen dann nur den Teil der Nutzung betreffen, die mit der Bewahrung dieses wertvollen Natur- und Kulturraums nicht vereinbar sind. Doch auch wenn der Viersener Stadtrat sich dieser Position anschließt, liegt die Entscheidung dann später beim Kreistag, der über den neuen Landschaftsplan zu beschließen hat.