09.04.2021 Antrag zur kurzfristigen Bereitstellung von IT-Personal zur Beschleunigung der Digitalisierung an den Viersener Schulen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Viersen beantragt für die Sitzung am 10. Juni 2021, der Schulausschuss der Stadt Viersen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah geeignetes Personal für den First-Level-Support an den städtischen Schulen einzustellen, um die Ausstattung, Einrichtung und Pflege der digitalen Endgeräte der Schüler*innen und Lehrer*innen vor Ort sicherzustellen. Aufgrund des erheblichen Mangels an ausgebildeten IT-Fachkräften, sollte sich die Ausschreibung ausdrücklich auch an berufliche Quereinsteiger wenden. Um diese Maßnahme zu finanzieren, wird die Verwaltung damit beauftragt, unverzüglich Fördermittel zur Kostendeckung zu beantragen, die im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von IT- Administration vom 5. Februar 2021 aus der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 abrufbar sind.

Kurzfristig soll die Bereitstellung digitaler Endgeräte zu didaktischen Zwecken an den städtischen Schulen durch den Einsatz von geeignetem Personal von Zeitarbeitsfirmen oder durch geeignete (studentische) Hilfskräfte auf Stundenbasis im Auftrag der Stadt erfolgen. Etwaige Finanzmittel werden ermittelt und den Ratsfraktionen im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.

Ergänzend und unterstützend soll der bestehende Vertrag mit einem externen Dienstleister für die IT-Administration der städtischen Viersener Schulen an den heutigen Bedarf angepasst und neu ausgeschrieben werden.

Begründung:
Bereits vor dem Eintritt der Corona-Krise und unter „normalen“ Umständen war die Ausstattung der städtischen Viersener Schulen in Bezug auf digitale Anwendungen für den Unterricht ganz offensichtlich unzureichend. Unter den Bedingungen der Pandemie haben sich die vorhandenen Strukturen als nicht geeignet erwiesen, digitalen Unterricht als „Home Schooling“ so anzubieten, dass ein einheitlich ausreichendes Niveau der Unterrichtung über alle Schulformen und Altersstufen hinweg an unseren Schulen gewährleistet ist. Unsere Fraktion erreichen immer noch zahlreiche Hinweise aus der Eltern- und Lehrerschaft auf erhebliche Defizite beim Einsatz digitaler Endgeräte, die zwar in einem gewissen Umfang vorhanden sind, aber teilweise nicht genutzt werden können. Die Pandemie hat die Schulen gezwungen, neu angelieferte Endgeräte mit den vorhandenen personellen Ressourcen einsatzfähig zu machen und damit einen digitalen Unterricht aus dem Boden zu stampfen. Nur Schulen, an denen besonders engagierte (Fach-)Lehrer*innen in der IT-Administration einspringen, kommen einigermaßen über die Runden. Die Bildungschancen unserer Kinder sollten aber nicht von zufällig vorhandenem, mehr oder weniger privatem Engagement abhängig sein. Dieser Zustand kann also nicht von Dauer sein.

Eine Ursache für diesen wenig zufriedenstellenden Zustand können wir in dem mit einem externen Dienstleister vor einigen Jahren geschlossenen Rahmenvertrag nur vermuten, der in den definierten Leistungen offenbar erhebliche Lücken aufweist und auch vom Umfang (Finanzvolumen) her nicht auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse abgestimmt sein kann. Die dauerhafte Erhöhung der Anzahl von Endgeräten wird auch dauerhaft einen höheren Bedarf an Betreuung und Administration an den Viersener Schulen nach sich ziehen. Hinzu kommt der erhöhte Supportbedarf, um bei IT-Fragen oder Störungen die zeitnahe Unterstützung durch den IT-Service sicherstellen zu können.

Gemäß einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Schulträgern aus dem Jahr 2008 ist der sogenannte First-Level-Support der IT-Administration zunächst eine Angelegenheit des Landes – also der Schulen selbst. Diese Vereinbarung erscheint uns als fachlich heute weitgehend überholt und als alleinige Grundlage der aktuellen Maßnahmenplanung zur digitalen Ertüchtigung unserer Schulen nicht mehr geeignet. Wir dürfen die Schulleitungen der städtischen Schulen bei ihren heutigen Aufgaben nicht mit dem Hinweis auf eine veraltete Aufgabenteilung allein lassen! Daher halten wir den Aufbau eines zentralen IT-Services bei der Stadt zur Betreuung der Lehrer- und Schülergeräte für ebenso unabdingbar wie die dauerhafte technische Unterstützung der Lehrer- und Schülerschaft im First-Level-Support an jeder städtischen Schule.

Die Ausnahmesituation der Viruspandemie zwingt uns mit höchster Dringlichkeit, die Schulen im Bereich der IT-Administration mit kurzfristigen Maßnahmen zu entlasten und strukturell für das kommende Schuljahr neu aufzustellen. Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 hat das Land NRW am 5. Februar 2021 die finanziellen Rahmenbedingungen dafür verbessert und die Richtlinie über die Förderung von IT- Administration veröffentlicht. Wir wollen dieses Angebot für unsere Stadt optimal nutzen.