Unsere Fraktion hatte im April 2019 den Antrag gestellt, die Verträge für die Verpachtung städtischer Flächen zur Nutzung durch Landwirtinnen und Landwirte mit Kriterien zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu verbinden.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz am 09.05.2019 wurde die Verwaltung sodann beauftragt, sich mit dem Inhalt des Antrages zu beschäftigen.
Der Antrag beinhaltet eine Vielzahl an Themen zur Festlegung entsprechender Kriterien. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 die Ausführungen des Geschäftsführers der Kreisstelle Viersen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu den Themen „Gülle“ und Glyphosat“ zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat zugesagt, eine weitere Vorlage auch zu den übrigen Themen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir zur Beurteilung des Umsetzungsstandes um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wer ist mit der Erarbeitung des Kriterienkataloges befasst?
- Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Umsetzung?
- Wurden externe Partner, die Erfahrung mit der ökologischen Bewirtschaftung (Vertragsnaturschutz) haben, beispielsweise die Biologische Station Krickenbecker Seen e.V., in die Beratungen einbezogen?
- Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Beratungen? Welche Kriterien wurden bereits konkret benannt?
- Gibt es bereits Beispiele, bei denen die Pachtvergabe an die Einhaltung ökologischer Grundprinzipien gebunden wurde?
- Welche Kriterien wurden hierbei angelegt und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
- Wie ist angedacht, dass die Stadtverwaltung die Wahrnehmung ihrer ökologischen Verantwortung öffentlichkeitswirksam und vorbildhaft darstellt?
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