Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen um. Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundliche Mobilitätsform durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben. Die Programmlaufzeit für diese Förderung läuft vom 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024 mit mehreren Förderaufrufen. Der aktuelle Förderaufruf läuft noch bis zum 30. April 2022.
Ziel des Förderaufrufes ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch investive regionale Modellprojekte zu realisieren. Zur Umsetzung der vielfältigen Initiativen zur Verbesserung des Radverkehrs, z.B. unseres Vorschlages zur Optimierung der Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen („Grünes Band“), halten wir eine Inanspruchnahme dieser Projektmittel nicht nur für sinnvoll, sondern auch für geboten. Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Beabsichtigt die Verwaltung, das Förderprogramm zu nutzen und sich am aktuellen Förderaufruf zu beteiligen?
- Falls ja, mit welchem Projekt und wann?
- Falls nein, warum nicht?
Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus!
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