Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, einen Vertreter des derzeit für die Schulverpflegung beauftragten Cateringunternehmens in die nächste Schulausschusssitzung am 04.11.2021 einzuladen.
Neben einer Unternehmensvorstellung soll dabei insbesondere auf die Aspekte der Qualitätssicherung und Steigerung der Akzeptanz eingegangen werden.
Begründung:
Zur Verpflegungssituation an Viersener Schulen und Kitas hat unsere Fraktion am 26.05.2021 eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Im Rahmen der Informellen Videokonferenz des Schulausschusses vom 10.06.2021 wurde der Fragenkatalog unserer Anfrage ausführlich beantwortet.
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass derzeit ein Cateringunternehmen mit der Schulverpflegung beauftragt sei, an dessen Vertreter wir gerne unsere weiterführenden Fragen richten würden:
Von Interesse ist dabei für uns in erster Linie die Qualitätssicherung.
Laut Auskunft der Verwaltung hat die Stadt als Auftraggeberin das Recht, die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards jederzeit im Produktionsbetrieb und in den Ausgabeküchen zu überprüfen. Dies schließe die Möglichkeit einer Auditierung anhand der Leistungsanforderungen durch die Stadt oder beauftragte Dritte ein.
Wir würden gerne nähere Auskunft über den bisherigen Turnus und die Ergebnisse bisheriger Überprüfungen erhalten. Auch würden wir gerne einen tieferen Einblick in die Umsetzung ggf. daraus resultierender Anpassungserfordernisse im Unternehmen sowie die interne Organisation zum Vorhalten entsprechender Nachweise über den vorgeschriebenen Prozentsatz des geldwerten Warenanteils aus den DEG-Qualitätsstandards erlangen.
Darüber hinaus ist in unseren Augen die Steigerung der Akzeptanz der angebotenen Schulverpflegung unter den Kindern und Jugendlichen von besonderer Wichtigkeit. Für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit spielt die Kita- und Schulverpflegung eine wichtige Rolle. Damit das Angebot durch die Kinder aber auch angenommen wird, sollte es nicht nur gesund, sondern gleichzeitig auch schmackhaft sein. Eine Partizipation bei der Speiseplangestaltung ist unseres Erachtens deshalb unverzichtbar. Auf unsere Frage nach der Berücksichtigung von Wünschen und Anregungen der Kinder und Jugendlichen hat die Verwaltung geantwortet, dass regelmäßig schriftliche Befragungen zur Zufriedenheit in Form von Fragebögen durch das Cateringunternehmen durchzuführen seien.
Wir würden gerne genauere Auskunft darüber erhalten, in welchen zeitlichen Abständen dies umgesetzt wird und wie die Rückmeldungen aus den Schulen und Kitas seit Beauftragungsbeginn ausgesehen haben. Auch interessiert es uns, ob unabhängig von diesen schriftlichen Befragungen seitens des Cateringunternehmens über die Schul- und OGS-Leitungen Wünsche und Anregungen kommuniziert wurden und wie diese lauteten.
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