1. Frage:
Ist der Verwaltung bekannt, an welchen Punkten Unfälle mit schweren Personenschäden besonders häufig auftreten?
Antwort zu 1.
Bei der Kreispolizeibehörde Viersen werden alle Unfalldaten im gesamten Kreis Viersen gesammelt, erfasst und ausgewertet. Gibt es für einen Streckenabschnitt oder eine Kreuzung eine Häufungsauffälligkeit, wird diese unverzüglich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (der jeweiligen Kommune) gemeldet.
2. Frage:
Liegen der Verwaltung konkret ortsbezogene Auswertungen der Unfallzahlen im Straßenverkehr vor?
Antwort zu 2.
Der Meldung der Kreispolizeibehörde Viersen liegen konkrete Auswertungen des jeweiligen Unfallgeschehens bei.
3. Frage:
Warum werden diese den zuständigen politischen Gremien nicht in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis gebracht?
Antwort zu 3.
Die Arbeit der Unfallkommission ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der genaue Ablauf ist in der Straßenverkehrsordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sowie durch Begleiterlass des Innenministeriums NRW geregelt. Eine Beteiligung der politischen Gremien erfolgte daher bisher in besonderen Fällen.
4. Frage:
Gibt es eine Unfallkommission, die sich mit Unfallhäufungsstellen aktiv auseinandersetzt?
Antwort zu 4.
Ja.
5. Frage:
Falls ja: Wie setzt sich diese zusammen und wie oft tritt diese Kommission zusammen?
Antwort zu 5.
Es wird inzwischen grundsätzlich zwischen der örtlichen Unfallkommission (Stadt Viersen) und der überörtlichen Unfallkommission (Kreis Viersen) unterschieden. Ständige Mitglieder der beiden Unfallkommissionen sind die jeweiligen Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden.
Zunächst tritt nach jeder Meldung einer Unfallhäufungsstelle (durch die Kreispolizeibehörde Viersen) auf dem Gebiet der Stadt Viersen die örtliche Unfallkommission zeitnah zusammen. Dabei legt die örtliche Unfallkommission notwendige Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Unfälle fest und setzt diese zeitnah um.
Die Sitzung der überörtlichen Unfallkommission findet jährlich (i.d.R. im März) statt. Sie hat die Aufgabe, die Verkehrsunfallentwicklung im Gebiet des gesamten Kreises Viersen ständig zu beobachten, das Verkehrsunfallgeschehen auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten und zu beschließen. Außerdem werden die im Vorjahr auf Beschluss der örtlichen Unfallkommissionen umgesetzten Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft und es werden gegebenenfalls Nachbesserungen beschlossen. Dazu haben die Ordnungsbehörden der mittleren und großen kreisangehörigen Städte ihren Vorsitz bereits vor Jahren an die Straßenverkehrsbehörde des Kreises übertragen.
6. Frage:
Gibt es ein eingeübtes Verfahren in der Verwaltung, mit dem durch frühzeitige Maßnahmen einer negativen Entwicklung bei den Verkehrsunfällen vorgebeugt wird?
Antwort zu 6.
Ja, bei der Stadtverwaltung gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren eine fachbereichsübergreifende „Arbeitsgruppe Verkehr“, die sich u.a. mit der Entschärfung potentieller Gefahrenpunkte beschäftigt.
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