Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
unsere Fraktion hatte im Juli 2020 die kurzfristige Einrichtung von Fahrradstraßen, die sukzessive Einrichtung von Fahrradzonen sowie die Installation des grünen Pfeils für den Radverkehr an Ampelanlagen beantragt.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung am 31.08.2020 wurde die Verwaltung daraufhin einstimmig mit der Erstellung einer Vorlage beauftragt.
In diesem Zusammenhang bitten wir zur Beurteilung des Bearbeitungsstands um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wurde für die Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen schon geprüft
a) welche Straßen als reine Fahrradstraßen ausgewiesen werden können?
b) in welchen Straßen Anliegerverkehr zwingend zugelassen werden muss?
c) für welche betroffenen anliegenden Gewerbe- oder Mischgebiete Ausnahmen für LKW- und PKW-Zulieferverkehr gelten sollen?
2. Wurde für die Einrichtung von Fahrradzonen mit zusätzlicher Nutzung durch andere Fahrzeuge in schon bestehenden Tempo-30-Zonen schon mit der Ermittlung des Verwaltungsaufwands begonnen?
3. Konnten bereits Ampelanlagen im Stadtgebiet bestimmt werden, an denen die Installation eines grünen Pfeils für den Radverkehr aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht möglich ist?
4. Wann wird dem Fachausschuss voraussichtlich eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt werden?
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