01.09.2022 Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse hier: Digitalisierung von Bebauungsplänen

Für alle Kommunen in NRW steht die Digitalisierung bestehender Bebauungspläne an. Die vorgesehene technische Standardisierung soll den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen verschiedenen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen effektiver und kostengünstiger gestalten. Die verbindlichen Standards XPlanung und XBau werden nach § 20 E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfahlen (EGovG NRW) am 01.02.2023 verbindlich.

In diesem Zusammenhang bitten wir zur Beurteilung des Umsetzungsstands um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurde die Digitalisierung bestehender, rechtskräftiger Bebauungspläne bereits angestoßen?
  2. Zu welchem Zeitpunkt soll die Umstellung vorgenommen werden?
  3. Werden für Neuplanungen bereits die XPlanungs-Standards angewendet?
  4. Plant die Stadt Viersen, auf den Pool von Rahmenvertragspartnern zurückzugreifen, den das landeseigene Unternehmen NRW.URBAN im Auftrag des Bauministeriums ausgeschrieben und abgeschlossen hat?
  5. Falls ja, welcher Dienstleister soll damit beauftragt werden, die Stadt Viersen bei der nachträglichen Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen nach dem XPlanungsstandard zu unterstützen?
  6. Inwieweit ist es der Verwaltung gelungen, digitale Verfahren für die Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben? (Vorlagen-Nr.: 2021/2842/FB80)

 

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!