15.09.2022 Anfrage gem. § 10 des Rates der Stadt Viersen und der Ausschüsse, hier: Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern durch die städtischen Betriebe und Einrichtungen

Bei der Beseitigung von Laub werden häufig immer noch Laubbläser und Laubsauger eingesetzt, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden. Diese Geräte verursachen zum einen erheblichen Lärm und Emissionen:

Laubbläser mit Verbrennungsmotor erzeugen mit durchschnittlich 90 Dezibel einen Schalldruckpegel in der Stärke eines Presslufthammers. AnwohnerInnen empfinden daher den Lärm dieser Geräte als besonders belästigend. Auch für die BenutzerInnen selbst stellen die Lärm- und ungefilterte Abgasemissionen eine gesundheitliche Gefahr dar. Außerdem können Laubbläser und -sauger die Bodenbiologie beeinträchtigen. Kleintiere werden durch den Luftdruck verletzt oder getötet. Mit der Laubschicht verlieren sie Rückzugsmöglichkeiten. Vögeln wird eine Nahrungsquelle genommen, weil sie im Herbst und im Winter auch auf Insekten angewiesen sind, die sich in der Laubschicht aufhalten.

Bei vergleichbarer Leistungsstärke stellen elektrisch betriebene Geräte mit wiederaufladbaren Akkus inzwischen eine deutlich leisere und emissionsärmere Alternative dar. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil akkubetriebener Laubbläser und Laubsauger bei den städtischen Betrieben und ggf. auch im Hausmeisterbetrieb öffentlicher Einrichtungen.
  2. In welchen Bereichen werden Laubbläser und Laubsauger vorwiegend eingesetzt? Welche Kriterien werden für die Anwendung angelegt?
  3. Wurden bereits Maßnahmen getroffen, um den Einsatz auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken?
  4. Verfolgt die Verwaltung ggf. selbst die Absicht, in Zukunft ausschließlich akkubetriebene Geräte für den beschriebenen Zweck einzusetzen? Wie ist dazu der aktuelle Sachstand?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!