Antworten der Verwaltung vom 12.03.2024 auf unsere Anfrage zur Sicherheit an Viersener Schulen

Ihre Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse vom
14.02.2024 beantworte ich hiermit wie folgt:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Viersen, um die Sicherheit an Schulen zu verbessern,
insbesondere in Bezug auf Vandalismus, Einbrüche und Diebstähle?
Von den 20 städtischen Schulstandorten sind derzeit sechs Schulstandorte mit einer Alarmsicherung
ausgestattet. Aus Anlass der jüngsten Einbruchserie werden kurzfristig vier weitere Schulstandorte mit einer
Alarmsicherung bestückt. Diesbezügliche Aufträge sind bereits vergeben. Diese vier Schulstandorte sind
wegen einer anderen Überwachungstechnik zunächst als Testobjekte vorgesehen, um Funktion und
etwaige Defizite der hier geplanten Überwachung zu eruieren. Im Folgenden sollen die übrigen
Schulstandorte ausgerüstet werden.

2. Existiert eine Notfallnummer in der Stadtverwaltung für Fälle von Vandalismus oder anderen
sicherheitsrelevanten Vorfällen an Schulen?
Eine interne Notfallnummer ist nicht vorhanden. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen bleibt zunächst die
Polizei erste Anlaufstelle. Die mit sicherheitsrelevanten Vorfällen einhergehenden Schäden werden von den
Nutzern an das Gebäudemanagement (GBM) gemeldet. Hierzu ist auch eine Kommunikation über die GBMHotline
möglich.

3. Welche Unterstützung können die betroffenen Schulen bei der Bewältigung solcher Vorfälle
erhalten?
Entsprechende Unterstützung kann bei der Regionalen Schulberatungsstelle für den Kreis Viersen
angefragt werden.

4. Werden psychologische Betreuungsangebote für Lehrkräfte und Schüler bereitgestellt?
Insbesondere kann diesbezüglich entsprechende Unterstützung bei der Regionalen Schulberatungsstelle
für den Kreis Viersen angefragt werden.
Psychologische Betreuungsangebote für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler wurden seitens der
Schulen bislang bei der Stadt noch nicht angefordert. Wenn sich betroffene Schulen an die Bürgermeisterin
wenden, könnte eine Koordination an die interne „Stabsstelle Krisenintervention“ erfolgen.

5. An welchen Schulen in Viersen gab es, außerhalb des Schulbetriebs, seit 2020
Vandalismusschäden, Einbrüche oder ähnliche Vorfälle und was genau ist jeweils passiert?
Seit 2020 gab es 28 Einbrüche in Viersener Schulen bzw. angeschlossenen Sporthallen. Dies betraf
Schulen im gesamten Stadtgebiet:
 GGS Rahser
 KGS Paul-Weyers-Schule, Boisheim
 Anne-Frank-Gesamtschule
 PRIMUS-Schule
 GGS Brüder-Grimm-Schule
 Clara-Schumann-Gymnasium
 Förderzentrum West des Kreises, ehem. Diergardtschule
 KGS Martinschule
 Realschule an der Josefkirche
 GHS Max-von-der-Grün-Schule
 KGS Agnes-van-Brakel-Schule
 KGS an der Zweitorstraße
 GGS Albert-Schweitzer-Schule
 Erasmus-von-Rotterdam-Gymnasium
 GGS Körnerschule
Der Schadensumfang ist unterschiedlich. In den meisten Fällen sind Türen und/oder Fenster beschädigt
worden und teilweise wurden Inventargegenstände entwendet. In den letzten Jahren waren dies
vornehmlich Elektronikgegenstände. Vandalismusschäden bzw. vorsätzliche Beschädigungen (z.B.
Graffiti) außerhalb des Schulbetriebes werden nicht gesondert nach Uhrzeit erfasst, so dass eine
differenzierte Aufteilung zwischen innerhalb und außerhalb des Schulbetriebes eingetretenen Schäden
nicht möglich ist.

6. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Schäden entstanden?
Die Einbruchschäden sind vollumfänglich von der städtischen Sachversicherung umfasst. Ein finanzieller
Schaden bei der Stadt verbleibt nicht. Die Schadenhöhen aller Schäden wurde bei der zuständigen
Versicherung angefragt. Dies nimmt aufgrund der Vielzahl der Schäden längere Zeit in Anspruch. Die
Zahlen werden Ihnen nachgereicht.

7. Beabsichtigt die Stadt, Maßnahmen wie Videoüberwachungen einzusetzen?
Die Stadt Viersen beabsichtigt, an städtischen Schulen ein Alarmierungssystem einzusetzen, welches
sowohl eine Videoauswertung als auch Geräuschüberwachung ermöglicht.

8. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Einführung von Videoüberwachung an
Schulen zu beachten?
Es ist keine permanente Videoüberwachung beabsichtigt. Jedoch sind auch bei der geplanten
Videoauswertung nach Alarmierung die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Die
Einbindung und Abstimmung der Videoüberwachung je Anlage ist einzelfallbezogen mit dem
Datenschutzbeauftragten der Stadt Viersen abzustimmen. Hierbei ist die mit Videotechnik auswertbare
Fläche ausschlaggebend.