Lärmschutz

Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse zum Lärmaktionsplan Stufe 3

Das Gutachten des TÜV Rheinland im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 3 zeigt mögliche Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet auf und bewertet ihre Wirksamkeit. Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung wurde am 22. März 2022 durch den Rat der Stadt Viersen beschlossen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Beabsichtigt die Verwaltung, die im Gutachten des TÜV Rheinland vorgeschlagenen Maßnahmen für den ihrer Straßenbaulast unterliegenden Belastungsschwerpunkt umzusetzen? Falls ja, welche und wann?
  2. Ist ein kurzfristiger Eintritt in konkrete Gespräche mit dem für die anderen Belastungsschwerpunkte zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geplant, um auf die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen hinzuwirken?
  3. Beabsichtigt die Stadt eine weitere Fortsetzung der Lärmkartierung auf freiwilliger Basis, um auch Straßen mit einer geringeren, aber gleichwohl belastenden Verkehrsstärke zu untersuchen? Falls ja, wann?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!

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