27.04.2020 Anfrage zur Durchführung des digitalen Unterrichts an Viersener Schulen

(Anfrage zur Beantwortung im Haupt- und Finanzausschuss am 27.04.2020)

seit dem 16. März sind die Schulen im Stadtgebiet geschlossen. Die Schülerinnen werden seitdem durch die Schulen offenbar sehr unterschiedlich betreut. Einige Lehrerinnen scheinen sich sehr viel Mühe zu geben, um über Videokonferenzen oder das Versenden auch von digitalem Material den Schülerinnen den Unterrichtsstoff zu vermitteln. Ein Großteil der (jüngeren) Schülerinnen hat aber zu den Lehrerinnen offenbar keinen persönlichen Kontakt gehabt und allenfalls per Mail an die Eltern Aufgaben erhalten. Ein Großteil der Schülerinnen wird zu Hause über PCs und Notebooks der Eltern und vorhandene Internetanschlüssen die Möglichkeit haben, auch auf digitale Medien, wie Videokonferenzen und freigegebene Videos zuzugreifen. Dieses Potential sollten wir auf jeden Fall für die Schülerinnen nutzen. Schülerinnen, die diese Möglichkeiten derzeit nicht haben, sollten schnellstmöglich damit ausgestattet werden, ggfls. auch aus Mitteln des städtischen Haushalts.
Nach Medienberichten vom 15.04. soll der Unterricht frühestens am 04.05. schrittweise wieder aufgenommen werden, also nochmals 2,5 Wochen ohne regulären Unterricht. Für einen Großteil der Schülerinnen kann sich das möglicherweise noch viel länger darstellen. Aus unserer Sicht sollte jeder Schülerin die Möglichkeit haben, an jedem Wochentag zumin-dest in Kleingruppen eine Stunde mit den entsprechenden Lehrerinnen Unterricht durchzufüh-ren, um zumindest einige Fragen klären zu können.
Wir bitten daher:

  • bei den Schulen nachzufragen, wie die Betreuung der Schüler*innen bisher erfolgt ist und wie diese weiterhin erfolgen soll,
  • sofern kein Unterricht per Videokonferenz oder Ähnlichem stattfindet, die Gründe zu erfragen,
  • bei den Schulen abzufragen, wie viele Schüler*innen keinen Zugriff auf das digital zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial haben,
  • bei den Schulen abzufragen, wie viele Schüler*innen wegen fehlender Endgeräte und/ oder eines fehlenden Internetanschlusses keinen Zugriff auf digitalen Unterricht, z.B. in Form von Videokonferenzen, haben,
  • bei den Schulen abzufragen, wie viele internetfähige PCs, Tablets, Notebooks aus dem Schulbestand den Schüler*innen leihweise überlassen werden können,
  • in Erfahrung zu bringen, wie Schüler*innen ohne eigenen Zugang ggfls. ein Internetzugang für die Zeit des Schulausfalls ermöglicht werden kann. Wäre ein Surfstick mit Datenvolumen hier z.B. eine Möglichkeit? Gibt es Tarifermäßigungen, wenn viele Surfsticks mit Datenvolumen gebucht werden? Gibt es eventuell schon Anbieter, die in dieser besonderen Situation vergünstigte Tarife anbieten?
    Sollten die Schulen doch relativ schnell wieder in den Normalbetrieb gehen, bitten wir die Fragestellungen dennoch zügig zu bearbeiten für den Fall, dass Schulen doch wieder geschlossen werden müssen.
    Für einen ersten mündlichen Bericht im Haupt- und Finanzausschuss am 27. April 2020 wären wir Ihnen dankbar.