Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt
- zu prüfen, inwieweit der von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) veröffentlichte „Leitfaden Sofortmaßnahmen – Hinweise zu schnell umsetzbaren Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr“ aus dem Jahr 2024 auf die Stadt Viersen angewendet werden kann sowie
- einen Arbeitskreis „Radverkehr“ einzurichten. Der Arbeitskreis soll die Sanierung bestehender Radwege, den Ausbau des Radverkehrsnetzes sowie die Anwendung von Sofortmaßnahmen nach dem AGFS-Leitfaden in Viersen begleiten. Der Arbeitskreis soll vierteljährlich tagen, unter Leitung der Technischen Beigeordneten oder einer von ihr benannten Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters stattfinden, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie des Rates einbeziehen, allen Fraktionen und Gruppen des Rates offenstehen, aktuelle Planungen, Prioritätenlisten, Sanierungsbedarfe und mögliche Sofortmaßnahmen beraten und die Umsetzung der mit der AGFS-Mitgliedschaft verbundenen Ziele für eine sichere, komfortable und attraktive Nahmobilität fachlich und politisch begleiten.
Begründung
Die Stadt Viersen ist seit Januar 2026 Mitglied der AGFS NRW. Die Aufnahme wurde am 16. Januar 2026 offiziell bekanntgegeben. Die AGFS würdigte dabei unter anderem das strategische Vorgehen der Stadt Viersen bei Planung und Umsetzung, das gute Zusammenspiel innerhalb der Verwaltung sowie bereits erfolgte Verbesserungen für sichere und komfortable Alltagswege. Zugleich wurde hervorgehoben, dass die Mitgliedschaft Bestätigung und Motivation sei, die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr weiter zu verbessern.
Mit der AGFS-Mitgliedschaft erhält Viersen Zugang zu fachlicher Beratung, Austauschformaten, Informationsmaterialien und besonderen Fördermöglichkeiten des Landes. Diese Chancen sollten nun konkret genutzt werden, um die Nahmobilität in Viersen spürbar weiterzuentwickeln.
Der AGFS-Leitfaden zu Sofortmaßnahmen setzt genau dort an, wo viele Kommunen vor Herausforderungen stehen: Lücken in Fuß- und Radverkehrsnetzen, fehlende Querungshilfen, unzureichende Abstellmöglichkeiten oder abrupte Enden von Radwegen beeinträchtigen Sicherheit und Komfort. Die AGFS weist darauf hin, dass solche Defizite Menschen davon abhalten können, zu Fuß zu gehen oder das Fahrrad im Alltag zu nutzen. Gleichzeitig sind größere Infrastrukturmaßnahmen häufig langwierig, weil personelle und finanzielle Ressourcen begrenzt sind und Flächenkonflikte bestehen.
Der Leitfaden verfolgt daher das Ziel, durch einfache, schnell umsetzbare Sofortmaßnahmen und Übergangslösungen kurzfristig zusammenhängende, sichere und komfortable Netze der Nahmobilität zu ermöglichen. Er enthält rechtliche Grundlagen, Planungshinweise sowie beispielhafte Datenblätter für streckenbezogene und punktuelle Maßnahmen.
Gerade vor dem Hintergrund der AGFS-Mitgliedschaft sollte Viersen prüfen, welche dieser Ansätze auf das Stadtgebiet übertragbar sind. Es geht dabei nicht darum, langfristige Planungen zu ersetzen, sondern sie sinnvoll zu ergänzen und dort kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, wo dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Ein Arbeitskreis „Radverkehr“ kann dazu beitragen, Verwaltung und Politik regelmäßig zusammenzubringen, Prioritäten transparent zu beraten und die Umsetzung von Sanierungen, Netzlückenschlüssen und Sofortmaßnahmen kontinuierlich zu begleiten. Die vierteljährliche Einbindung aller Fraktionen und Gruppen stärkt die politische Rückkopplung und sorgt dafür, dass die mit der AGFS-Mitgliedschaft verbundenen Ziele dauerhaft im Blick bleiben.
Außerdem könnt sich ein Beirat mit regelmäßigen Fahrradexkursionen im Stadtgebiet selbst ein Bild von der Gesamtsituation der Radinfrastruktur machen, anhand konkreter Situationen bei der Verwaltung unmittelbar vor Ort auf Probleme hinweisen und mögliche Lösungen besprechen.
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