31.07.2023 Antrag auf Erstellung eines Konzepts zum vermehrten Einsatz von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt den vermehrten Einsatz von Fußgängerüberwegen gem. § 26 StVO – umgangssprachlich auch „Zebrastreifen“ – im Stadtgebiet. Ein entsprechendes Konzept soll im Rahmen des Mobilitätskonzept 2040 Berücksichtigung finden.

Begründung:

Gehen ist die umweltfreundlichste Form der Fortbewegung. FußgängerInnen tragen zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei. Die Förderung des Fußverkehrs ist darum ein wichtiger Bestandteil einer modernen, zukunftsgerichteten Mobilitätspolitik.

Dabei sind Zufußgehende als schwächstes Glied im Straßenraum besonders schutzbedürftig. Unfälle passieren überwiegend beim Überqueren von Straßen. Durch die Zunahme der angemeldeten Fahrzeuge und eine allgemein höhere Verkehrsfrequenz ist das Queren von Straßen an vielen Stellen gefährlicher geworden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder und ältere sowie in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen.

Sichere Querungen zu schaffen, ist somit ein wesentlicher Bestandteil einer Verkehrsplanung, die die Lebensqualität und die Mobilität aller Menschen in den Mittelpunkt stellt. In diesem Zusammenhang spielen „Zebrastreifen“ eine wichtige Rolle. Sie bieten eine fußverkehrfreundliche Vorrangregelung mit kürzeren Wartezeiten als Übergänge mit Lichtsignalanlagen. Außerdem verursachen Zebrastreifen niedrigere Kosten sowohl in der Anschaffung als auch in der Wartung.

Im gesamten Viersener Stadtgebiet gibt es derzeit leider nur vereinzelte Zebrastreifen. Dabei verbessern sie die Verkehrssicherheit, wenn sie der Verkehrssituation entsprechend ausgeführt sind.

Es bietet sich aus unserer Sicht darum an, eine solch systematische Fußverkehrsförderung durch das Erstellen eines Konzepts zum vermehrten Anlegen von Fußgängerüberwegen im Mobilitätskonzept 2040 zu verankern, das die Stadt Viersen gerade aufstellt.

Die Ansicht, Zebrastreifen seien unsicherer als Ampeln, wird inzwischen durch mehrere Studien widerlegt. Forschungsergebnisse belegen ihre Tauglichkeit als komfortable und sichere Alternativen zu Ampeln und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang. Unfallhäufungen an Fußgängerüberwegen konnten nicht belegt werden. Eine vergleichende Studie der Unfallforscher der Versicherer, in der unterschiedliche Querungsanlagen untersucht wurden, kommt zu dem Fazit, dass richtig geplante und gut ausgeführte Zebrastreifen eine vergleichbare Sicherheit bieten wie Fußgängerampeln. Weil sich Zufußgehende an Ampeln in größerer Sicherheit wähnen, sind die Unfälle dort zumeist sogar schwerer.

Seit 2002 gelten die neuen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), die einen größeren Entscheidungsspielraum eröffnen als die zuvor geltende Regelung mit strikt definierten Kriterien. Ausdrücklich weist der entsprechende ministerielle Runderlass darauf hin, dass Zebrastreifen auch unabhängig von den in den Richtlinien genannten Grenzen eingesetzt werden können.

Auch Viersen sollte diesen Entscheidungsspielraum nutzen und in möglichst allen Verkehrssituationen, die sich dafür eignen Fußgängerüberwege schaffen, um die angestrebte Mobilitätswende voranzutreiben.