29.09.2022 Antrag auf Förderung und vereinfachte Anmeldung von Steckerfertigen PV Erzeugungsanlagen bis 600 Wp

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt den Kauf von steckerfertigen Photovoltaik-Erzeugeranlagen bis 600 Wp mit je 150 € durch die Stadt Viersen zu fördern. Die Stadt soll örtliche Baumärkte animieren, entsprechende Produkte in ihr Sortiment aufzunehmen. Zudem soll die Verwaltung mit der NEW als örtlichen Grundversorger in Kontakt treten und diese dazu auffordern, das zur Anmeldung dieser Anlagen benötigte Formular in der Weise abzuändern, dass die Bürgerinnen und Bürger nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Erklärungen abgeben müssen.

Begründung:

Steckerfertige PV-Erzeugeranlagen, oft auch Balkonkraftwerke genannt, sind eine einfache Möglichkeit, einen Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten. Selbst Mieterinnen und Mieter können nach Absprache mit ihren Vermietern ein solches Kraftwerk bei sich installieren und dadurch ihren eigenen Strom erzeugen. Drei Hürden sind dabei allerdings zu überwinden:

1) Oft sind die Anschaffungskosten von einigen Hundert € für Haushalte zu hoch, so dass trotz der relativen kurzen Amortisationszeit eine Anschaffung nicht in Erwägung gezogen wird. Hier kann eine Förderung von etwa 20 % des Kaufpreises bei vielen eine Kaufentscheidung beeinflussen.

2) Balkonkraftwerke sind unseres Wissens in unserer Region nicht im stationären Handel, sondern nur bei Online-Händlern erhältlich. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für den Versand von etwa 50 €. Raiffeisenmärkte in Süddeutschland haben das Potenzial bereits erkannt und verkaufen die Module mit allem Zubehör direkt vor Ort. Dadurch wird bezogen auf die benötigte Verkaufsfläche ein sehr guter Gewinn erzielt. Um entsprechende Produkte auch in Viersen erhältlich zu machen, könnte die Stadtverwaltung mit den örtlichen Bau- und Raiffeisenmärkten in Verbindung treten mit dem Ziel, dass steckerfertige PV-Erzeugeranlagen in das Sortiment aufgenommen werden.

Ein örtlicher BürgerSolarBerater hat sich bereits gegenüber der Stabsstelle Klimaschutz bereit erklärt, den Märkten bei spezifischen Fragen zu helfen.

3) Auch eine Kleinanlage, die Strom für den eigenen Haushalt produziert und ggf. sogar ins Netz einspeist, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das Gesetz sieht eine formlose Anmeldung vor. Dies wissen viele Bürger nicht und verwenden deshalb das von der NEW bereitgestellte Formblatt. Der Anmelder muss bei diesem Formblatt allerdings Formulierungen unterschreiben, die er nicht beurteilen kann. So soll bestätigt werden, dass gewisse DIN VDE Normen erfüllt werden. Diese Normen sind nicht frei verfügbar. Deshalb kann auch von einem Bürger nicht erwartet werden, dass er die Einhaltung der Normen unterschreibt. Zusätzlich soll bestätigt werden, dass ein Elektroinstallationsbetrieb die Anlage geprüft hat. Eine solche Prüfung ist nicht gesetzeskonform und muss deshalb von dem Anmeldeformular gestrichen werden.