27.05.2021 Antrag auf Einrichtung eines „Grünen Bands“ für Viersen mit sicheren und gut ausgebauten Trassen für den Radverkehr zwischen den Viersener Ortsteilen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Viersen beantragt, ein neues Wegenetz als „Grünes Band für Viersen“ für den Radverkehr nach dem Vorbild des „Promenaden-Radwegs“ der Stadt Krefeld anzulegen, das alle vier Ortsteile miteinander verbindet und die Hauptverkehrsachsen des Radverkehrs innerhalb der einzelnen Ortsteile abbildet. Das bedeutet im Einzelnen

  • die räumliche Trennung von anderen Verkehrsarten (Fußgänger-, Autoverkehr), soweit das möglich ist,
  • eine Mindestbreite von insgesamt 3 Metern für den Radverkehr auf separater Trasse sowie von jeweils 1,50 Meter auf jeder Fahrtrichtung bei gemeinsamer Streckenführung mit anderen Verkehrsarten
  • die durchgehende Befestigung der Fahrbahn mit Asphalt,
  • eine durchgehende grüne Markierung in der Breite der Fahrradtrasse und die Kennzeichnung als Trasse für den Radverkehr durch fortlaufende Signets,
  • eine durchgehende und leicht erkennbare Beschilderung als Leitsystem.

Wir beantragen außerdem konkret, zunächst die Verbindung für den Radverkehr zwischen den Ortsteilen Dülken und Alt-Viersen auf die oben genannte Weise herzustellen. Dabei ist ein zweiter Streckenverlauf einzubeziehen:

Vom Hoserkirchweg über den Hüsgesweg bis Heesstraße und

  1. dann weiter über die Bodelschwinghstraße bis zur Kreuzung Waldnieler Straße und herüber zur Brandenburger Straße sowie
  2. über die Eintrachtstraße und den Amerner Weg

Der beantragte Streckenverlauf ist in der Anlage 1 exakt dargestellt.

Wir beantragen weiterhin, zur Umsetzung dieses weitreichenden Infrastrukturprojekts umgehend Mittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu beantragen. Mit diesem Programm werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt.

Das „Grüne Band“ kann das Knotenpunkt-System des Kreises Viersen einbeziehen, muss sich aber nicht daran orientieren und sollte durch ein eigenes Leitsystem markiert und auffindbar sein. Es wird durch entsprechende Schnittstellen an regionale Routen für den Radverkehr angeschlossen.

Innerörtlich ist die Anbindung zentraler Begegnungsstätten (z.B. Fußgängerzonen, Kulturstätten, Einzelhandel) und der Viersener Schulen besonders zu berücksichtigen.

Begründung:

Klimaschutz beginnt vor Ort. Ein zentraler Baustein ist die Verkehrswende und dabei insbesondere die Aufwertung des Fahrrads als Verkehrsträger. Die Lage der Stadt Viersen am Niederrhein ist wie geschaffen für die Nutzung des Rads im Alltag. E-Bikes und neue Lastenfahrräder ermöglichen dabei ein ganz neues Nutzungsspektrum. Leider lässt unsere Stadt diese Chancen bislang weitgehend ungenutzt, wie der aktuelle Fahrradklima-Test 2020 des ADFC belegt: Platz 90 von 110 Städten der Ortsgruppenklasse bis 100.000 Einwohner*innen. Das spricht nicht für die fahrradfreundliche Stadt, die wir sein wollen.

Um den Umstieg auf das Rad für möglichst viele Menschen einfach und attraktiv zu machen, müssen Radwege geschaffen werden, die leicht und sicher zu befahren sind und eine gute Orientierung ermöglichen. Neben Fahrradstraßen und -zonen in den Ortslagen (s. unseren Antrag vom Juli 2020) bedarf es dazu speziell für den Radverkehr ausgebauter Verbindungen zwischen den Ortsteilen. Auf diesen Hauptverbindungstrassen können Berufstätige zum Arbeitsplatz pendeln, Schüler*innen ihren Schulweg fahren und Einkäufe in anderen Ortsteilen bequem mit dem Rad getätigt werden. Freizeitnutzungen stehen bei diesem Konzept nicht an erster Stelle, sind aber ebenfalls erwünscht und möglich.

Gute Beispiele für eine zeitgemäße und moderne Radinfrastruktur bieten die neuen Radschnellwege, die vom Land Nordrhein-Westfalen gebaut werden, der Promenadenweg der Stadt Krefeld und insgesamt die benachbarten Niederlande. Der in Krefeld gewählte Weg einer räumlichen Markierung in grüner Farbe trägt dem Umstand Rechnung, dass vom Fußgänger- und dem motorisierten Verkehr abgekoppelte, separate Trassenführung oder eine durchgehende Vorfahrtsregelung zwar wünschenswert, aber aufgrund historisch gewachsener Strukturen vielerorts nicht realisierbar ist. Die grüne Markierung ist nicht rechtsverbindlich nach StVO, erfüllt aber den Zweck, anderen Verkehrsteilnehmern ein optisches Signal für zu erwartenden Radverkehr zu geben und damit die Verkehrssicherheit für den „schwächeren“ Verkehrsträger Fahrrad zu erhöhen. Außerdem sorgt das „Grüne Band“ mit Fahrrad-Signets für eine intuitive Orientierung, was durch eine auffällig gestaltete Beschilderung zu unterstützen wäre. Mit einem großzügig gestalteten Leitsystem würde der Radverkehr auch in dieser Hinsicht dem bislang einseitig bevorzugten motorisierten Straßenverkehr gleichgestellt.

Das neue „Grüne Band“ wird Teil eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren regionalen Radverkehrssystems sein. Es ist an regionale und überregionale Radrouten angeschlossen. Es fördert den Umstieg auf den umweltschonenden Verkehrsträger Rad und leistet einen eigenen nachhaltigen Beitrag zur politisch gewünschten Verkehrswende. Die Verlagerung der Verkehre bis zu einer Länge von rund 15 Kilometern vom Kfz auf das Fahrrad, fördert die Luftreinhaltung und den Lärmschutz, trägt signifikant zum Klimaschutz bei und schützt die Umwelt. Außerdem wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen generiert, da mit Radfahren in der Regel auch eine Verbesserung der Gesundheit verbunden ist.

Das „Grüne Band“ erfüllt die die hohen Anforderungen für einen sicheren und attraktiven Radverkehr aller Nutzergruppen durch eine gut erkennbare, teilweise eigenständige Linienführung. Dabei werden vorhandene Tempo-30 Zonen und vorhandene Radwege sowie zukünftige Fahrradzonen einbezogen. Neue Tempo-30-Abschnitte müssen eventuell generiert werden. Die Querschnitte können auf eigenem Radweg durch den Ausbau der landwirtschaftlichen Wege eingehalten werden. Knotenpunkte werden durch Tempo-30-Zonen entschärft. Ein großer Teil der Streckenführung wird getrennt von Flächen anderer Verkehrsarten geführt. Die neu zu schaffende Infrastruktur für den Radverkehr berücksichtig besonders den Stand der Technik – also beispielsweise die schnellere Fahrweise mit E-Bikes – und auch die zunehmende Nutzung von Lastenrädern. Das Konzept „Grünes Band“ beachtet die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahmen durch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur – zum Beispiel auch einer Autobahnbrücke zwischen Hoser und Ransberg. Es erfüllt damit wesentliche Kriterien zur Förderung durch das Sonderprogramm „Stadt und Land des Bundesamts für den Güterverkehr (BAG).

Begründung des beantragten ersten Teils der Streckenführung zur Verbindung der Ortsteile Dülken und Viersen

Die beiden Ortsteile Alt-Viersen und Dülken sind im Wesentlichen über die Viersener Straße als ehemalige Bundesstraße B7 (heutige L29) verbunden. Diese ist zugleich Autobahnzubringer zur Auffahrt zur A61 (Abfahrt Viersen). Von Dülken kommend wird sie zur innerstädtischen Schnellstraße und umrundet Alt-Viersen in Richtung des Autobahnzubringers zur A52 in Mönchengladbach-Nord.

Entlang der Viersener Straße gibt es bereits einen beidseitigen Fahrradweg. Dieser ist mit mehreren Ampeln versehen (Bürgermeister-Voß-Allee, Bodelschwingstraße, Ransberg, Auffahrt zur A61 in Richtung Venlo, Aachener Weg, Dülkener Str.). Der Radweg führt von Dülken kommend über Abfahrt /Auffahrt zur A61 in Richtung Mönchengladbach und endet am Aachener Weg. Ab dort ist er nur noch einseitig-linksseitig in Richtung Alt-Viersen nutzbar. Aufgrund des hohen subjektiven Risikopotentials und der unattraktiven Streckenführung entlang einer viel befahrenen Hauptverkehrsachse wird er allerdings wenig genutzt.

Der neu umzusetzende Radweg wird in seiner Feldwegvariante schon jetzt gut genutzt. Dieser ist jedoch in Folge der landwirtschaftlichen Nutzung durch die ausschwenkenden Maschinen und Geräte gefährlich, staubig und in Regenzeiten matschig. Die Streckenführung bietet jedoch eine vom automobilen Durchgangsverkehr unabhängige und damit sichere Variante zwischen den Ortsteilen.

Das „Grüne Band“ führt auf diesem Teil von Alt-Viersen aus zu den zentralen Punkten im Ortsteil Dülken und in die Innenstadt. Das vorhandene Gewerbegebiet an der Viersener Straße, das Schwimmbad, das Ärztezentrum, das neue Kreisarchiv sowie die zukünftige Förderschule werden problemlos darüber erreicht. Kfz-Fahrer*innen können sich an ein Tempo 30 ohne Unterbrechungen bis zu den Schulen gewöhnen. Fußgänger*innen zu den Schulen werde nicht mehr von Radfahrern belästigt, wenn die Freigabe für Radfahrer beendet und Tempo 30 eingeführt wird.

Insbesondere die beiden Dülkener Gymnasien, das Berufskolleg, die Primusschule und die Grundschule Dammstraße werden von Alt-Viersen, aber auch vom Wohngebiet Burgacker aus subjektiv und objektiv wesentlich sicherer erreicht. Die neue Verbindung führt von Dülken aus zum Hauptfriedhof, zum AKH und in die Innenstadt sowie vom Ring aus über durchgehende Fahrradwege zum Viersen-Bahnhof. Weitere Verbindung in die Ortsteile Boisheim und Süchteln sowie nach Mönchengladbach, Willich-Anrath und Willich-Neersen können problemlos angeschlossen werden.

Weitere Informationen:

–  Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesamts für den Gütervekehr (BAG)

alle Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests 2020

über den Krefelder Promenaden-Radweg

Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Einrichtung von Fahrradstraßen, Fahrradzonen und Grünpfeilen“

ANLAGE 1

Streckenverlauf 1:

Vom Hoserkirchweg über den Hüsgesweg bis Heesstraße

und dann weiter über die Bodelschwinghstraße bis zur Kreuzung Waldnieler Straße und herüber zur Brandenburger Straße

 

 

Vom Willy-Brandt-Ring aus beginnt die Radfahrstrecke mit Tempo 30 am Hoserkirchweg und dem Allgemeinen Krankenhaus (AKH) vorbei. Die Strecke biegt am Hüsgesweg am Kinderkrankenhaus ab, vorbei an einer Kindertagesstätte und einem Zugang zum Hauptfriedhof. Hier ist Tempo-30 bisher nur teilweise vorgesehen.

Die Strecke führt auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen zur Straße ´Zu den Mühlenwegen´ bis zur Straßenbrücke über die Autobahn A61. Diese Strecke muss ebenfalls zu separaten Radwegen ausgebaut werden. Jenseits der bestehenden Brücke (A61) aus den Planungen der 70er des letzten Jahrhunderts muss der für den motorisierten Verkehr (außer Landwirtschaft) gesperrte Schotterweg zum asphaltierten Radweg ausgebaut werden.

Die nach rechts abbiegende Straße Ransberg muss bis zum beginnenden Radweg am Schwimmbad ebenfalls eine Tempo 30-Straße werden. Nun sind von Dülken-Ransberg über die Heesstraße (bereits Tempo 30) erreichbar: Schwimmbad am Ransberg, Berufskolleg Viersen, Primusschule und das ehemalige St. Cornelius-Krankenhaus (heute Impfzentrum) erreichbar.

Nach links führt ein einseitiger Radweg über die Bodelschwinghstraße zur Kreuzung Eintrachtstraße. Ab dort ist ein Tempo-30-Abschnitt sinnvoll, um über die kreuzende Waldnieler Straße die gegenüberliegende Brandenburger Straße (bereits Tempo 30) mit den beiden Gymnasien sicher zu erreichen.

Hintergrund: Es gibt einen breiten Feldweg und eine breite Autobahnbrücke. In den 70er Jahren war dort eine Straße geplant, die nie gebaut wurde. Deshalb gehört wahrscheinlich ein breiter Streifen bereits der Stadt. Der Nabu hat in diesem Streifen, neben dem Wohngebiet bereits eine Obstwiese angelegt. Wahrscheinlich wird der Feldweg bis zur Autobahnbrücke und dahinter an den Randstreifen landwirtschaftlich genutzt. Es wäre also wahrscheinlich sehr leicht umzusetzen, hier einen Fahrradweg entlangzuführen. Es nutzen bereits viele Radfahrer diese Strecke. Sie ist oft sehr matschig und es fahren dort auch die Traktoren. Ein separater Fahrradweg wäre nötig. Diese Verbindung wird auch von Schüler*innen oft und gerne genutzt. Die Verbindung verläuft teilweise entlang des Knotenpunktsystems des Kreises Viersen.

 

Streckenverlauf 2:

über Eintrachtstraße und Amerner Weg

 

 

Eine weitere Fortführung ist von der Autobahnbrücke aus links über die Straße Ransberg und direkt rechts in die Hospitalstraße möglich, um direkt wieder links in die Eintrachtstraße einzubiegen. Diese ist bis kurz vor der Einfahrt von Baackes & Heimes nicht als asphaltierter Radweg ausgebaut. Der Einfahrtsbereich ist als Anliegerstraße ausgearbeitet.  Die lange vorgehaltene alte Trasse der 2. Verbindung ist hier mit Bäumen bepflanzt. Ab Baackes und Heimes müsste für eine durchgehende Radverbindung über die Kreuzung Bodelschwinghstraße hinweg bis zur Lange Straße Tempo 30 eingeführt werden. Die links zur Venner Straße führende Eintrachtstraße hat dieses im bebauten Bereich schon, die links und rechts abzweigenden Rennstraße, Adlerstraße und Ackerstraße haben dieses Tempo ebenso.

Am Amerner Weg mit Blickrichtung Amern beginnt rechts ein Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist. Eine Straßenbenutzung durch Radfahrer ist also zulässig. Bedingt durch den morgendlichen Radverkehr zu den beiden Gymnasien und zur Grundschule Dammstraße ist es eng und zur Hauptverkehrszeit vor allem morgens wird die Straße auch von Radfahrern genutzt.

Am Bleichpfad endet auch die Nutzungserlaubnis des Gehweges für Radfahrer. Gegenüber biegt ohne Fußgängerüberweg und Ampelregelung Der Grüne Weg zu den Gymnasien ab. An der T-Kreuzung zur Brandenburger Straße ist eine Fußgängerampel installiert.

Kurz danach beginnt für tagsüber ein Tempo-30-Abschnitt für den Bereich der Grundschule Dammstraße. Aus Amern kommend muss also zunächst auf Tempo 50 und kurz danach auf Tempo 30 tagsüber verlangsamt werden. Da die L 372 nicht unter kommunale Hoheit fällt, sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde darauf hingewirkt werden, die Geschwindigkeit ab Stadteingang schon auf Tempo 30 und dann durchgehend herabzusenken.

 

ANLAGE 2 Beispiel für Leitsystem und Streckenmarkierung

Kennzeichnung der Strecke als Fahrradstrecke / Leitsystem

Kennzeichnung in der Farbe Grün auf der Krefelder Promenade mit optischer Funktion, aber ohne Rechtsrelevanz. Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Wegführung des Radverkehrs für den motorisierten und den Radverkehr