Sehr geehrte Frau Anemüller,
zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Viersen, der Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern sowie des Transparenzgedankens im Sinne der Umweltinformationsgesetzes (UIG), des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) und des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantragt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN:
- die Einrichtung eines geodatenbasierten, öffentlich zugänglichen Online-Baumkatasters der Stadtbäume durch die Stadt Viersen nach Maßgabe der Online-Anwendung der Stadt Düsseldorf (http://maps.duesseldorf.de/stadtgruen/). Unter dem Begriff „Stadtbäume“ sind sämtliche Gehölze im Eigentum der Stadt Viersen außerhalb der forstlichen Flächen zu verstehen, die bereits jetzt mit einer sichtbaren ID-Nummer ausgestattet werden.
- die möglichst frühzeitige Bekanntgabe derjenigen Stadtbäume, die aufgrund von Krankheiten, baulichen Maßnahmen oder in Folge der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung eingeplant sind – spätestens eine Woche vor Durchführung der Fällmaßnahme – auch weiterhin in Form einer Pressemitteilung (mit einer detaillierten Liste als Anhang) und zusätzlich durch entsprechende Filterfunktionen im Rahmen des zu entwickelnden Online-Baumkatasters und auch durch Kennzeichnung am Baum nach dem Vorbild der Stadt Düsseldorf (vgl. https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/neubau.html)
- die Einrichtung eines geodatenbasierten, öffentlich zugänglichen Online-Katasters aller öffentlichen Grünflächen in der Verantwortung von Fachbereich 92/II inklusive der forstlichen Flächen; anstehende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollten auf dieser Plattform bereits im Vorfeld öffentlich angekündigt werden.
- die aktive Verbreitung von Meldungen und Mitteilungen sowie Umweltinformationen über zeitgemäße Social Media-Kanäle – wie zum Beispiel Twitter
- die Entwicklung einer „Viersen-App“ zur aktiven Verbreitung von Meldungen und Mitteilungen sowie Umweltinformationen – mit vorgeschalteten Themenfiltern und geodatenbasierten Informationen.
Begründung
Gemäß Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) vom 29.03.2007 ist eine Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen gesetzlich dazu verpflichtet, freien Zugang zu Umweltinformationen zu schaffen und für die aktive Verbreitung von Umweltinformationen zu sorgen. Dies gilt für alle Arten von Daten in Bezug auf Natur und Umwelt, die von der Stadt oder Gemeinde mittel- oder unmittelbar erhoben werden. Dieses Recht steht auf Antrag jeder Person zu und ein rechtliches Interesse dafür muss nicht individuell dargelegt werden. Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte darf per Gesetz nicht an die Erhebung von Gebühren geknüpft werden.
Das UIG NRW bezieht sich ausdrücklich auf § 7 Umweltinformationsgesetz (UIG), nach dem die informationspflichtige Stelle (hier: Stadt Viersen) selbst Maßnahmen ergreifen muss, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Umweltinformationen, über die die Stadt verfügt, sollten über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sein, wenn sie in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden. Die Stadt Viersen ist daher gesetzlich dazu verpflichtet, den Zugang zu Umweltdaten zu erleichtern, indem sie Auskunftspersonen oder Informationsstellen benennt, Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen veröffentlicht, öffentlich zugängliche Informationsnetze und Datenbanken einrichtet.
Die zeitgemäße Weiterentwicklung von Online-Medien zur Information der Bürgerinnen und Bürger – wie Website, geodatenbasierte Information, (Fach-)Informationssysteme, Social Media-Kanälen (insbesondere Twitter) und Apps für mobile Anwendungen – darf auch bei der Vermittlung von Umweltinformationen, zu denen die Stadt Viersen gesetzlich verpflichtet ist, nicht stehen bleiben.
Mit diesem Antrag verfolgt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN die Absicht, die Transparenz des Verwaltungshandelns gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Viersen zu verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit des zuständigen Fachbereichszu stärken.
Ein zu Punkt 1 dieses Antrags negativer Beschluss des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Klimaschutz vom 24.09.2015 sollte aus Sicht der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN sowohl vor dem geschilderten rechtlichen Hintergrund als auch in Anbetracht der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Möglichkeiten neu überdacht werden.
Martina Maaßen Fraktionsvorsitzende |
Jörg Eirmbter-König Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz |
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