25.01.2024 Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse hier: Einführung von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Viersen

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2022 hat die Verwaltung zum Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien berichtet (Vorlagennummer 2022/3362/FB10/III), das der Landtag des Landes NRW im April 2022 verabschiedet hat.

Danach dürfen Ausschüsse grundsätzlich in hybrider Form tagen, wenn der Rat die Einführung der Möglichkeit für hybride Sitzungen nach § 58a GO NRW beschließt. Ratssitzungen können in streng definierten Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer epidemischen Notlage, digital stattfinden.

Im November 2023 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) nun drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für den Einsatz in digitalen und hybriden Gremiensitzungen zugelassen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Plant die Verwaltung, dem Rat die Frage zur Entscheidung vorzulegen, dass in seinen Ausschüssen die Möglichkeit für hybride Sitzungen nach § 58a GO NRW eingeführt werden soll?
  2. Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für
  3. Die Anschaffung eines der zugelassenen Lizenzprodukte und die Schaffung der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen?
  4. Das Zurverfügungstellen von Endgeräten an Ratsmitglieder sowie die Sicherstellung der laufenden Systembetreuung?
  5. Den Personalaufwand zur Sicherstellung der Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der gpaNRW?

Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus!