07.11.2022 Antrag auf Änderung der Satzung über Ehrungen durch die Stadt Viersen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt:

  • Die Satzung über Ehrungen durch die Stadt Viersen wird ergänzt durch konkrete Kriterien, die die Voraussetzungen der aufgeführten Ehrungen jeweils spezifizieren.
  • Die Satzung wird um eine Bestimmung über die Information der Öffentlichkeit zu anstehenden und bereits erfolgten Ehrungen ergänzt.
  • Auf der Website der Stadt wird eine Aufstellung ausgezeichneter Personen veröffentlicht und laufend aktualisiert – in Verbindung mit weiteren Informationen zur Person und zum Grund der Auszeichnung.
  • Zum Anlass der Ehrung wird die geehrte Persönlichkeit mit einem Artikel im Stadtmagazin „Viersen aktuell“ vorgestellt.

Begründung:

Die Stadt Viersen würdigt die Verdienste und Leistungen ehrenamtlich besonders engagierter Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Stadtgesellschaft verdient gemacht haben, durch die Verleihung von Stadtplaketten oder des Ehrenrings. Grundlage dafür bietet eine entsprechende Satzung. Diese gibt in der derzeit geltenden Fassung allerdings keine weiteren Kriterien an die Hand, die die Voraussetzungen der verschiedenen Ehrungen näher beschreiben. Da ehrungswürdige Leistungen in der Regel schwer miteinander vergleichbar sind, die Auszeichnung jedoch motivierend, ausgewogen und gerecht sein soll, bietet es sich an, im Interesse der Gleichbehandlung Kriterien aufzustellen, die der Rat als beschließendes Gremium seiner Entscheidung zu Grunde legt.

Auf diese Weise wird verhindert, dass die Ehrungen beliebig wirken. Eine Spezifizierung in Form eines Kriterienkatalogs trägt dazu bei, die Ehrung nicht nur als symbolisches Dankeschön für die erbrachte Leistung erscheinen zu lassen. Sie hilft, den besonderen Wert der Ehrung beizubehalten und kann somit auch Ansporn für weiteres beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement sein.

Aus diesen Erwägungen heraus und aus Gründen der gebotenen Transparenz sollte die Liste der durch Stadtplakette oder Ehrenring ausgezeichneten Personen öffentlich einsehbar sein. Ein Portrait der geehrten Persönlichkeit und ihrer Verdienste sollte als angemessener Teil der Ehrung nicht nur an die örtlichen Medien herausgegeben, sondern auch im Stadtmagazin „Viersen aktuell“ veröffentlicht werden.