Für alle Kommunen in NRW steht die Digitalisierung bestehender Bebauungspläne an. Die vorgesehene technische Standardisierung soll den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen verschiedenen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen effektiver und kostengünstiger gestalten. Die verbindlichen Standards XPlanung und XBau werden nach § 20 E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfahlen (EGovG NRW) am 01.02.2023 verbindlich.
In diesem Zusammenhang bitten wir zur Beurteilung des Umsetzungsstands um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wurde die Digitalisierung bestehender, rechtskräftiger Bebauungspläne bereits angestoßen?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Umstellung vorgenommen werden?
- Werden für Neuplanungen bereits die XPlanungs-Standards angewendet?
- Plant die Stadt Viersen, auf den Pool von Rahmenvertragspartnern zurückzugreifen, den das landeseigene Unternehmen NRW.URBAN im Auftrag des Bauministeriums ausgeschrieben und abgeschlossen hat?
- Falls ja, welcher Dienstleister soll damit beauftragt werden, die Stadt Viersen bei der nachträglichen Digitalisierung von rechtskräftigen Bebauungsplänen nach dem XPlanungsstandard zu unterstützen?
- Inwieweit ist es der Verwaltung gelungen, digitale Verfahren für die Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben? (Vorlagen-Nr.: 2021/2842/FB80)
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!
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