Im Rahmen der Haushaltsberatungen unserer Fraktionen ist aufgefallen, dass im Produktplan 2025, Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, Produktgruppe 1201 Öffentliche Verkehrsflächen, ÖPNV, Produkt 120102 Verkehrliche Planung der Planansatz Personal von 3,49 (Ist 2023 und Plan-Ansatz 2024) auf 2,77 VZÄ im Jahr 2025 ff. abgesenkt werden soll. Die Kürzung um 0,72 Personalstellen betrifft unmittelbar ein weites Aufgabenfeld der konzeptionellen und operativen Verkehrsplanung im Stadtgebiet – als da wären:
– Aufstellung, Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan,
– Erstellung von Verkehrskonzepten, Verkehrsberuhigungs-, Parkraumkonzepten,
– Planung von Verkehrslenkungsmaßnahmen,
– Ermittlung und Aktualisierung von verkehrsrelevanten Daten: Durchführung von Verkehrserhebungen,
– Untersuchungen, Aufbereitung der Daten, Aufstellung/Auswertung von Statistiken,
– Erfassung straßenräumlicher Situationen,
– Mitwirkung bei bauordnungsrechtlichen Verfahren
– Schulisches Mobilitätsmanagement
Dazu kommen mittelfristig die Bearbeitung des umfassenden Aufgabenfelds „Kommunales Mobilitätsmanagement“, das auch den ÖPNV umfasst, sowie die Betreuung der Mitgliedschaft in der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.).
Gleichzeitig wird im Stellenplan des fachlich korrespondierenden Produktplans 2025, Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, Produktgruppe 1201 Öffentliche Verkehrsflächen, ÖPNV, Produkt
Produkt 120102 Verkehrliche Planung ein Aufwuchs von 6,93 (Ansatz 2024) auf 8,05 VZÄ im Plan 2025 ff. angesetzt. In diesem Produkt sind u.a. die Aufgaben „Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit der Stadt, Vorplanung, Entwurfsplanung“ verortet.
Die im Produkt 120103 beschriebenen und in FB 92/1 sowie GB IV/I erbrachten Leistungen beruhen jedoch zu einem Teil auf Vorleistungen und Zuarbeit der Verkehrsplanung in Produkt 120102, die in FB 60/II angesiedelt ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Personen arbeiten derzeit mit exakt wie vielen Stellenanteilen (VZÄ) als städtische Verkehrsplaner oder Verkehrsplanerinnen in FB 60/II?
- Welche dauerhaften, aktuellen und mittelfristig anstehenden Aufgaben werden von diesen Personen konkret geleistet?
- In welcher Form ist die Arbeit der Verkehrsplanung in FB 60/II grundlegende Voraussetzung für die Durchführung der Aufgaben zur Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen in FB 92/I Stadtstraßen und GB IV/I Ingenieurteam?
- Bilden die hierfür real zur Verfügung stehenden Ressourcen den gesamten Aufgabenbereich derzeit ab? Das heißt: Reichen die aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Bereich der Verkehrsplanung derzeit aus, um die konzeptionellen Aufgaben ebenso fach- und fristgerecht ausführen zu können wie die operativen Leistungen in den Schnittstellen zu FB 92/I und GB IV/I?
- Welche Überlegungen und strategischen Planungen haben die Verwaltung bewogen, eine Absenkung des Planansatzes im Bereich der Verkehrsplanung um rund 25 Prozent herbeizuführen?
- Kann die Verwaltung garantieren, dass die genannten Leistungen im Produkt 120102 Verkehrliche Planung sowie Produkt 120102 Verkehrliche Planung unter den im Haushalts- und Stellenplan vorgesehenen geänderten Bedingungen in Zukunft fach- und fristgerecht erbracht werden können?
- Wie hoch müsste der Stellenansatz im Produkt 120102 Verkehrliche Planung real aufwachsen, um eine weitere volle Stelle Verkehrsplanerin/Verkehrsplaner besetzen zu können?
- Wie müsste diese Stelle dotiert werden?
- Mit welchen zusätzlichen Kosten im Stellenplan würde diese Stelle sich dauerhaft auf den städtischen Haushalt auswirken?
Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus! Um eine Beratung möglicher Schlussfolgerungen durch unsere Fraktionen vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März gewährleisten zu können, übermitteln Sie uns diese bis zum 25. Februar.