ANTWORT AUF ANFRAGE

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet

Stellungnahme zur Anfrage:


Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse
hier: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet

Im Folgenden werden die Fragen zu Ihrem Antrag beantwortet:
Die Stadt Viersen ist im regelmäßigen Austausch mit dem VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und treibt den
Haltestellenausbau weiter voran.

1.Ist der Stadt die umfassende Förderung für den barrierefreien Haltestellenausbau einschließlich der
Unterstützung bei den Planungsleistungen bekannt?
a.Falls ja, (wie) nutzt die Stadt die Planungsunterstützung?
b.Falls die Planungsunterstützung nicht genutzt wird, worin liegen die Gründe dafür?


1.a: Die Stadt Viersen hat erst kürzlich sechs Haltestellen für die Planung der Leistungsphasen 1-5
(Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung) mit der Option der Unterstützung in Leistungsphasen 6-9 (Vorbereitung der Vergabe bis Dokumentation) an den VRR gemeldet. Für die aktuellen in der Umsetzung befindlichen Bushaltestellen sind ebenfalls Planungsbüros eingebunden, die die Leistungsphasen 1-9 durchführen.

2.Gibt es eine aktuelle Liste aller Haltestellen mit Zustandsbewertung einschließlich Beurteilung der
Barrierefreiheit?
a.Falls ja, bitten wir um Übersendung der Liste.
b.Falls nein, warum fehlt eine solche essentielle Entscheidungsgrundlage?


2.a: Die Stadt Viersen arbeitet aktuell mit einer Access-Datenbank, um die umfangreichen Daten zu den
Haltestellen erfassen und verarbeiten zu können. Diese Datenbank umfasst neben Bildern und
Lagebeschreibungen auch den aktuellen Ausbaustandard in Bezug auf die Barrierefreiheit. Ein Auszug aus
dieser Datenbank ist im Anhang angefügt.

3.Ist stadtseits bereits ein Folgepaket angedacht oder bereits in Vorbereitung?
a.Falls ja, bitten wir um Mitteilung.
b.Falls nein: Bis wann und wie beabsichtigt die Stadt die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, die nicht nur für mobilitätseingeschränkte Personen essentiell ist, sondern insgesamt eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs darstellt?


3.a: Wie bereits unter 1.a. erwähnt ist ein weiteres Paket zur vollständigen Förderung und
Planungsunterstützung durch den VRR angemeldet. Dies ist das erste Mal, dass der VRR eine vollumfängliche Lösung anbietet. Sollte sich diese Lösung als erfolgreich erweisen, können weitere Pakete in dieser Art von Förderung angemeldet werden. Letztendlich wird es aber als sinnvoll erachtet bestehende Pakete abzuschließen bevor mit neuen begonnen wird.