Antwort auf unsere Anfrage vom 10.06.2021 zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW

Anfrage zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW befindet sich im Verfahren, ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist daher noch zu früh, die von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gestellten Fragen zu beantworten. Dies ist erst möglich, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft getreten ist.
In Bezug auf die befürchteten Nachteile durch die geplante Gesetzesnovelle ist die Stadt Viersen nicht der richtige Adressat. Anregungen und Bedenken sind direkt an die Landesregierung zu richten.