Nach der erfolgreichen Bereisung unserer Stadt durch die AGFS NRW am 6. Oktober des vergangenen Jahres und einen positiven Beschluss der Aufnahmekommission haben Sie am 16. Januar gemeinsam mit Herrn Landesverkehrsminister Krischer die Urkunde zur Aufnahme in das landesweite Netzwerk zur Verbesserung der Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr unterschrieben.
In einem „Leitfaden Sofortmaßnahmen“ gibt die AGFS NRW im Rahmen ihrer Kampagne AGFS-Umsetzungsinitiative „einfach x einfach” Hinweise zu schnell umsetzbaren Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr, die regelmäßig aktualisiert werden. Dazu zählen sowohl streckenbezogen Maßnahmen wie zum Beispiel die Ertüchtigung von Wirtschaftswegen für den Radverkehr, Piktogrammketten und Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften als auch punktuelle Maßnahmen wie die Umnutzung innerstädtischer Ladenlokale oder von Kfz-Stellplätzen zu Fahrradabstellanlagen und die Verbesserung der Querungsbedingungen an Knotenpunkten.
Ziel der im Leitfaden skizzierten Maßnahmen im Bereich Radinfrastruktur ist die flächendeckende Verbesserung der Situation auf den Straßen für die Radfahrenden auf der Grundlage bestehender rechtlicher Regelungen ohne erheblichen Planungs- und finanziellen Aufwand für die Verwaltung. Ausgangspunkt bildet die Einsicht, dass der Radverkehr – ebenso wie der motorisierte Individualverkehr – ein Recht auf eine sichere, intuitiv nutzbare, gut gekennzeichnete, komfortable und durchgängige Wegeführung sowie ein gutes Angebot an Abstellanlagen hat.
Zu Recht stellt der Leitfaden hierzu fest: „Auch wenn die meisten Hinweise und Regelwerke zur Gestaltung und Planung von Straßenräumen mittlerweile die Gleichrangigkeit der Verkehrsarten ausreichend berücksichtigen, so ist der Nachholbedarf in der Realität jedoch immens.“ Für unsere Stadt darf man diese Feststellung mit dem größten Nachdruck unterstreichen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Sind Ihnen die als „Leitfaden Sofortmaßnahmen“ von der AGFS NRW veröffentlichten „Hinweise zu schnell umsetzbaren Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr“ bekannt?
- Welche Maßnahmen aus dem entsprechenden Katalog der AGFS plant die Verwaltung derzeit kurz- oder mittelfristig punktuell umzusetzen oder flächendeckend anzuwenden.
- Wie sieht der Zeitplan für die „sofortige“, mittel- bzw. langfristige Umsetzung dieser Maßnahmen im Stadtgebiet aus?
- Stehen in der Haushaltsplanung 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 entsprechende Mittel hierfür zur Verfügung?
Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus!