ANTWORT AUF ANFRAGE

Antwort zur Anfrage zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Kölnische Straße/Heimerstraße und auf der Freiheitstraße

  1. Wie stellt sich die Unfallstatistik der letzten fünf Jahre an der Kreuzung Kölnische Straße/Heimerstraße sowie auf der Freiheitstraße dar (Art, Häufigkeit, Schwere der Unfälle)?
    Die Verkehrsunfall-Auswertung für den Knotenpunkt Kölnische Straße (L 116) /Heimerstraße hat ergeben, dass dort insgesamt 31 Verkehrsunfälle seit dem 01.01.2020 polizeilich aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich in 21 Fällen um Unfälle der Kategorie 5 (sonstige Sachschäden). Dabei handelt es sich unter anderem um Auffahrunfälle ohne Verletzte, Spurwechselunfälle ohne Verletzte, usw. In 9 Fällen kam es zu einem Verkehrsunfall mit Leichtverletzten. Häufige Ursache waren dabei
    selbstverschuldete Rotlichtverstöße. Der tragische Einzelfall am 28.08.2025 ist der bislang einzige Verkehrsunfall an dieser Stelle, der der Kategorie 2 zuzuordnen ist (Schwerverletzter).
    Die Freiheitsstraße in ihrer gesamten Länge müsste gesondert durch die Polizei ausgewertet werden. Hier liegen keine pauschalen Werte „Freiheitsstraße“ vor.
  2. Wurde aufgrund der Unfallzahlen bereits eine Unfallkommission einberufen?
    Es wurde bis dato keine Unfallkommission einberufen, da die Voraussetzungen nach dem Erlass über Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen dafür nicht vorliegen.
    Grundsätzlich werden Unfallhäufungsstellen von der zuständigen Polizeibehörde identifiziert und der Unfallkommission gemeldet, dies ist aufgrund der fehlenden Voraussetzungen an der o. g. Örtlichkeit nicht geschehen.
    Falls ja: Wurden die von der Kommission beschlossenen Maßnahmen umgesetzt?
    ./.
    Falls nein: Ist dies jetzt nach dem jüngst geschehenen Unfall geplant?
    Auch nach dem bedauerlichen Einzelfall liegen grundsätzlich die Voraussetzungen nicht vor, dort eine Unfallhäufungsstelle zu identifizieren. Es fand dennoch bereits ein Ortstermin mit Vertretern der örtlichen Unfallkommission statt, um ein genaues Bild der aktuellen Verkehrssituation und des Ausbaus zu erhalten.
    Sofern Verbesserungsbedarf erkannt wird, werden Maßnahmen in Absprache mit dem / den Straßenbaulastträgern ermittelt.
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, beim Landesbetrieb Straßen.NRW als Baulastträger auf kurzfristige Verbesserungen der Verkehrssicherheit an der genannten Kreuzung und auf der gesamten Verbindungsachse in Richtung Mönchengladbach hinzuwirken – beispielsweise durch die Optimierung der Ampelschaltungen zugunsten Zufußgehender und Radfahrender?
    Wie bereits unter Ziffer 2 mitgeteilt, hat bereits am 16.09.2025 ein Ortstermin mit Vertretern der Städtischen Betriebe, der Kreispolizeibehörde Viersen und der hiesigen Straßenverkehrsbehörde sowie des Straßenbaulastträgers (Straßen NRW) stattgefunden. Es konnten keine Umstände oder Mängel identifiziert werden, die für den bedauerlichen Verkehrsunfall am 28.08.2025 ursächlich gewesen sein könnten.
    Dennoch bleibt der o.g. Verkehrsknotenpunkt in der Beobachtung und wird bei weiteren Vorfällen hinsichtlich etwaiger Mängel untersucht.
    Perspektivisch ist die gesamte Strecke zwischen Viersen und Mönchengladbach bzgl. wechselnder Geschwindigkeitsbegrenzungen und häufiger Rotlichtverstöße zu beobachten; diese Themen stehen allerdings ebenfalls nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem o. g. Verkehrsunfall.
    Eine Befragung des verletzten Kindes konnte bis dato nicht stattfinden, da eine Zeugenaussage (noch) nicht vorliegt.
  4. Welche flankierenden Maßnahmen kann die Stadt selbst ergreifen, um die Sicherheit insbesondere für Kinder und für andere Menschen, die sich auf dem Rad oder zu Fuß fortbewegen, an der Kreuzung der Heimerstraße und auf der Kölnischen Straße/Freiheitsstraße insgesamt zu erhöhen?
    Aktuelle sind flankierende Maßnahmen nicht ersichtlich oder notwendig. Für etwaige Verbesserungspotentiale siehe Ausführungen zu 2. und 3.