Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt für den Straßenabschnitt Wasserstraße/Kreuzung Bücklerstraße bis Viersener Straße/Kreuzung Corneliusstraße die Prüfung und Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung.
Begründung:
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung im benannten Streckenabschnitt ist aus zwei Gesichtspunkten heraus zu prüfen.
Zum einen sprechen Gründe des Lärmschutzes für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Für den Bereich Corneliusstraße bis Bürgerhaus sind bereits Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Viersen empfohlen und der gesamte Bereich als Belastungsachse erfasst. Ebenso wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 283 „Bücklerstraße – Wasserstraße – Mühlenweg“ eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die schon in der Bestandssituation ein Überschreiten von Grenzwerten des Verkehrslärms feststellt.
Da bei dieser Untersuchung das Umfeld des Plangebietes nicht berücksichtigt worden ist, jedoch aufgrund der Straßenführung von einer ähnlichen Verkehrsbelastung auszugehen ist (gleiche DTV, Anfahrsituation LSA Wasserstraße/Lange Straße), sehen wir eine Fürsorgepflicht gegenüber den Anwohnenden, die Lärmsituation zu prüfen und zu verbessern. Gestützt wird diese Forderung durch bereits erfolgte Anregung aus der Bevölkerung (Vorlagen-Nr.: 2024/4042/FB 30).
Die älteren Bestandsgebäude sind nicht direkt von den Festsetzungen des Bebauungsplans betroffen, und es werden keine passiven Schallschutzmaßnahmen an den älteren Gebäuden ausgelöst.
Zum anderen sollte die streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.
Die Verkehrssituation gestaltet sich im benannten Streckenabschnitt durch Kurven, Vegetation, Ausfahrten und Einmündungen sowie durch das hohe Verkehrsaufkommens im Engstellenbereich vor dem Bürgerhaus unübersichtlich. Gerade auch mit Blick auf die nahegelegene Paul-Weyers-Schule und die Tagespflegeeinrichtung der Caritas würde eine Geschwindigkeitsreduzierung erheblich zu einer sicheren Querung der Straße beitragen. Dies auch vor dem Hintergrund des Unfalls vom 20.12.2025, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde.
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