29.02.2024: Haushaltsantrag: Einrichtung eines „Bürgerbudgets“ von 50.000 Euro

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken, indem im Haushalt 2024 zunächst versuchsweise ein sogenanntes „Bürgerbudget“ von 50.000 Euro eingestellt wird. Die Bewilligung der Mittel erfolgt projektbezogen gemäß einer zu beschließenden Förderrichtlinie auf Antrag. Die Anträge werden den Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem fachlichen Votum der Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt. Die ausgewählten Projekte werden gemeinsam mit der Verwaltung umgesetzt. Bei einer positiven Evaluation der Ergebnisse aus dem laufenden Haushaltsjahr soll das Bürgerbudget durch erneuten Beschluss des Stadtrats in den Folgejahren nach Möglichkeit fortgeführt werden.

Begründung:

Durch die Einrichtung eines eigenen Etats als “Bürgerbudget“ wollen wir das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Viersen unterstützen und bestärken. Einwohnerinnen und Einwohner können eigene Vorschläge zur Mitgestaltung der Stadt einreichen, für die pauschal ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es, Vorschläge für das Gemeinwohl umzusetzen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern sowie den Bürgerwillen zu verdeutlichen.

Nach dem Vorbild der Stadt Siegburg regen wir an, dass Projektvorschläge von Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Viersen bis zu einem zu bestimmenden Stichtag bei der Stadtverwaltung eingereicht werden können. Die Verwaltung prüft diese Anträge zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie auf Kosten und praktische Umsetzbarkeit und erstellt ein Votum. Die bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangenen Vorschläge werden mit diesen Voten den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt.

Sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen können Vorschläge einreichen, ebenso wie Vereine, Initiativen und Schulklassen (auch wenn das Alter der Kinder unter 16 Jahren liegt). Der Sitz des Vereins, der Initiative oder der Schule muss in Viersen liegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Abstimmungsberechtigt ist jede natürliche Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Viersen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die ausgewählten Projekte werden durch die das Projekt tragenden Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine gemeinsam mit der Verwaltung nach Möglichkeit innerhalb des laufenden Haushaltsjahrs – ggf. auch noch im Folgejahr – umgesetzt.

Mit der Einrichtung eines Bürgerbudgets stärken wir die lokale Demokratie und ergänzen die Strukturen der repräsentativen Demokratie um ein direktdemokratisches Verfahren. Das Bürgerbudget fördert kooperative Prozesse zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft und setzt auf mehr unmittelbare Mitbestimmung durch die Einwohnerinnen und Einwohner.