Antworten auf unsere Anfrage vom 26.05.2021 zur Verpflegungssituation an Viersener Schulen

Vorbemerkung:
Die Angaben gelten überwiegend für den Ganztagsbereich an den Grundschulen und nicht für Schulen der Sekundarstufe I. Für den Sek-I-Bereich können seitens der Schulverwaltung nur eingeschränkt Angaben gemacht werden, da die Beauftragung der Verpflegung durch externe Träger bzw.
Fördervereine erfolgt.
Alle Angaben beziehen sich auf den normalen Verpflegungsfall gemäß Ausschreibung, ohne pandemiebedingte Ausnahmen zu berücksichtigen.
So konnten aufgrund der Corona-Sondersituation bspw. nur sehr geringe Essensliefermengen im Wechselunterricht bestellt werden, was zur Folge hatte, dass die Modalitäten vorübergehend anders als hier beschrieben waren (z.B. keine Menüauswahl).

1. Werden Anforderungen aus externen Qualitätsstandards (z.B. der „DEG-Qualitätsstandard“) im Leistungsverzeichnis bei der Ausschreibung festgeschrieben?
Antwort:
Ja. Es wird der DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., umgesetzt.

2. Falls nicht: Welche Kriterien legt die Stadt Viersen bei der Ausschreibung für Catering Unternehmen an?
Antwort:
Siehe Antwort zu 1)

3. Wie ist die Überprüfung zur Einhaltung dieser Kriterien geregelt?
Antwort:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit, auch unangekündigt, die Möglichkeit zu geben, stichprobenhaft, insbesondere durch Inaugenscheinnahme und Probenentnahme, im Produktionsbetrieb und in den Ausgabeküchen die Einhaltung der obigen Leistungsanforderungen zu überprüfen. Dies schließt das Recht des Auftraggebers ein, eine Auditierung des Auftragnehmers anhand dieser Leistungsanforderungen selbst durchzuführen oder von Beauftragten durchführen zu lassen. Sofern der Schulbetrieb wieder vollständig zum Regelbetrieb übergegangen ist, ist beabsichtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.

4. In welchem Umfang werden regionale und saisonale Produkte verwendet?
Antwort:
Der Auftragnehmer hat erklärt mind. 30% des geldwerten Warenanteils der verwendeten Lebensmittel regional einzukaufen. Der entsprechende Nachweis ist durch das Cateringunternehmen vorzuhalten und auf Nachfrage einsehbar.

5. In welchem Umfang werden Produkte aus ökologischer Landwirtschaft verwendet?
Antwort:
Vorgeschrieben ist im Rahmen der Mittagsverpflegung an Viersener Schulen ein Mindestanteil an Produkten mit Bio-Zertifizierung in der Höhe von 15% des geldwerten Warenanteils der verwendeten Lebensmittel.

6. Wird täglich ein vollwertiges vegetarisches Gericht angeboten?
Antwort:
Es werden täglich zwei Menülinien altersspezifisch für die Primarstufe (6-10 Jahre) angeboten, davon ist eine ovo-lacto-vegetabile Menülinie (d.h. ohne Fleisch und Fisch, jedoch mit Milch, Milchprodukten, Eier und Honig). Jede OGS-Einrichtung wählt aus den beiden Menülinien für jeden Liefertag individuell ein Menü für alle Kinder, d.h. innerhalb jeder OGS-Einrichtung gibt es für alle Kinder an einem Tag das
gleiche Menü. Bei Bedarf wird das vegetarische Gericht für einzelne Kinder in Einzelgebinden angeliefert.

7. Wird der DGE-Standard von maximal viermal Fleisch in 20 Verpflegungstagen eingehalten?
Antwort:
Im Jahr 2020 wurde das Ausschreibungsverfahren für die Mittagsverpflegung durchgeführt. Hierin wurde festgelegt, dass der DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (seinerzeit aktuell in der 4. Auflage, 3., korrigierter Nachdruck 2018, Bonn) zu beachten ist. Vorgabe war, innerhalb von 20 Verpflegungstagen maximal achtmal Fleisch/Wurst, davon mindestens viermal mageres Muskelfleisch anzubieten. Diese Vorgabe wird umgesetzt. Die Anpassung des neuen DGE-Qualitätsstandards mit der Vorgabe von maximal viermal Fleisch/Wurst in 20 Verpflegungstagen erfolgte erst mit der 5. Auflage im November 2020.

8. Welche Schulen und Kitas nehmen am EU-Schulobst und Schulgemüseprogramm teil?
Antwort:
Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW können sich Grund- und Förderschulen mit Primarstufe aus ganz NRW bewerben. Die Bewerbungen reichen die Schulen eigenständig ein. Dem Schulträger liegen hierzu keine weiteren Angaben vor.

9. Wie lange sind die durchschnittlichen Warmhaltezeiten des Essens von der Zubereitung bis zum Austeilen?
Antwort:
Aufgrund der Warmanlieferung der Mahlzeiten sind geringe Fahrzeiten wichtig. Da in den OGSEinrichtungen aufgrund der Vielzahl der Kinder und der unterschiedlichen Stundenpläne überwiegend in zwei bis drei Schichten gegessen wird, kann ein Zeitfenster von 90 bis 120 Minuten vom Beginn des Mittagessens bis zur Ausgabe der letzten Mahlzeit vergehen. Die Einhaltung der maximalen Warmhaltezeit (3 Stunden) ist in jedem Fall zu gewährleisten.

10. Nach wie vielen Wochen wiederholt sich der Menü-Zyklus?
Antwort:
Der geforderte Menüzyklus beträgt mindestens 4 Wochen (entspricht mindestens 20 Verpflegungstage). Nach Auskunft des Caterers wird dort ein Menüzyklus von ca. 5 bis 6 Wochen vorgenommen. Hinzu kommt die Berücksichtigung der Saisonalität, welche zusätzlichen Einfluss auf
ein wechselndes Menüangebot hat.

11. Werden Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen bei der Speiseplanung berücksichtigt?
Antwort:
In den Einrichtungen sind regelmäßige schriftliche Befragungen in Form von Fragebögen zur Zufriedenheit, mindestens einmal jährlich, durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei sind die Schulen jährlich wechselnd zu befragen. Darüber hinaus können jederzeit Wünsche und Anregungen über die OGS-Leitung mit dem Caterer kommuniziert werden.

12. Werden kulturspezifische, religiöse Essgewohnheiten bei der Planung berücksichtigt?
Antwort:
Die Menüs sind seitens des Caterers grundsätzlich ohne Schweinefleisch oder Schweinefleischkomponenten anzubieten. Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten werden berücksichtigt.

13. Welche Nahrungsmittel umfasst das Angebot für Zwischenverpflegung an Schulkiosken oder alternativen Verkaufsformen in den Schulen im Stadtgebiet?
Antwort:
Schulkioske gibt es lediglich an den Schulen der Sekundarstufe I und nicht im Grundschulbereich. An allen weiterführenden Schulen gibt es für die Zwischenmahlzeit ein Angebot in Form von belegten Brötchen oder Baguettes. Teilweise werden die Produkte vor Ort aufgebacken und von Ökoteams, Schülerinnen und Schülern, Fördervereinen oder externen Anbietern zubereitet und mit verschiedenen Getränken angeboten. Vereinzelt gibt es neben diesen Frühstücksangeboten auch „typische Kioskangebote“ in Form von kleinen Snacks.

14. Wie viele Schulen verfügen über ein kostenfreies, energiearmes Getränkeangebot etwa in Form von leitungsgebundenen Wasserspendern?
Antwort:
Die Getränkeversorgung im Primarbereich findet nicht durch das Catering-Unternehmen statt. Die Trinkwasserversorgung in den Schülerbetreuungen wird individuell geregelt. Überall steht geprüftes Leitungswasser zur Verfügung. Das Wasser wird entweder ungesprudelt oder aufbereitet angeboten. Darüber hinaus gibt es individuelle Angebote wie Tee oder gefiltertes Wasser. Den Eltern entstehen keine weiteren Kosten für das Getränkeangebot. Einzelne Schulen im SEK-I Bereich haben bereits Wasserspender im Einsatz, bzw. sind in den
Vorbereitungen zur Aufstellung.

15. Wie hoch sind die Preise für die Mahlzeiten und auf welcher Basis werden die Preise für die Mahlzeiten berechnet?
Antwort:
Die Kalkulation der Preise je Mahlzeit obliegt dem Auftragnehmer. Der Caterer erhält für jede Mahlzeit im Primarbereich 2,80 €.

16. Wie hoch ist der Eigenanteil einkommensschwacher Familien an der Mittagsverpflegung?
Antwort:
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ zum 01.07.2019 wurde u.a. die Neugestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) geregelt. Seitdem müssen anspruchsberechtigte Eltern nach dem BuT keinen Eigenanteil mehr erbringen, der zuvor 1,- € je Mahlzeit betrug.
Wichtig ist eine rechtzeitige und lückenlose Antragstellung seitens der Eltern bei der zuständigen Sozialbehörde (Jobcenter oder Kreis Viersen). Der Bewilligungszeitraum ist an den Leistungszeitraum gekoppelt, nicht an das Schuljahr. Bis zum 31.01.2021 erfolgte eine Abrechnung der Verpflegung für BuT-Berechtigte unmittelbar zwischen Sozialbehörde und der Stadt Viersen. Seit dem 01.02.2021 nutzt das Jobcenter eine andere Software und darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Abrechnung mehr direkt mit der Stadt Viersen vornehmen, sondern zahlt eine
monatliche Verpflegungspauschale an die Eltern aus. Die Eltern sind verpflichtet, eigenständig dafür zu sorgen, dass von dieser Pauschale die Mittagsverpflegung bezahlt wird. In regelmäßigen Abständen sollen die Eltern die tatsächlichen verzehrten Mahlzeiten gegenüber dem Jobcenter nachweisen und ggfs. eine Erstattung der überzahlten Pauschale an die Sozialbehörde vornehmen. Alle bis zum 01.02.2021 erteilten Bewilligungen werden bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch nach dem alten Verfahren mit der Stadt abgerechnet und wurden nicht zum Stichtag auf das neue Verfahren umgestellt. Somit liegen noch keine Erfahrungswerte vor, inwieweit die neue Vorgehensweise praktikabel ist.