25.09.2019 Antrag zur Neubegründung von Waldflächen auf städtischem Grund

Sehr geehrte Frau Anemüller,
wir beantragen die Anlage neuer Wälder auf städtischen Grund, wo sich geeignete Flächen dafür anbieten. Die Verwaltung möge dazu prüfen, auf welchen Flächen im Eigentum der Stadt, die bislang für andere Nutzungsarten vorgesehen sind, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW Wald neu begründet werden kann. Der zuständige Ausschuss soll über Planung und Umsetzung regelmäßig unterrichtet werden. Für die Finanzierung der Setzlinge und Pflege (Wasserversorgung) der Schonungen sollen alternative Modelle wie Sponsoring, Patenschaften und bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement geprüft werden.
Begründung:
Eine aktuelle Studie einer Forschergruppe unter Leitung der Eidgenössischen Techni-schen Hochschule Zürich, veröffentlicht im Juli 2019 im Fachmagazin Science, belegt die effektive Wirksamkeit der Anlage neuer Wälder gegen den Klimawandel. Die Forscher weisen darin nach, dass keine andere Maßnahme mehr geeignet ist, die bereits unvermeidliche Erhitzung der Erdatmosphäre auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Durch die Bindung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre sind Bäume – aber auch andere Pflan-zen des Waldes und der humose Waldboden selbst – geeignet, als CO2-Senke wirksam zu werden.
Weltweit, so die Schweizer Forscher, müssten rund 900 Millionen Hektar zusätzlich mit Bäumen bepflanzt werden, um den Klimawandel wirkungsvoll zu bremsen.
Angesichts brennender Urwälder in Amazonien und Alaska und eines zweifelhaften Umweltbewusstseins der dort verantwortlichen Regierungen halten wir es nicht für an-gebracht, dass sich die Länder der Europäischen Union im Kampf gegen den Klimawandel allein auf Länder verlässt, die bislang noch über waldreiche, großflächigen Naturräume verfügen. Vielmehr ist es an der Zeit, sich auch hierzulande auf allen Ebenen stärker mit dem Thema auseinanderzusetzen und Wälder auf öffentlichem Eigentum neu zu begründen. Nur mit einer möglichst breit angelegten Aktion kann das Potenzial der Wälder, schädliche Klimagase zu binden, wirklich ausgeschöpft werden.
Dazu kommt, dass nachhaltig bewirtschaftete Wälder, die nur sehr extensiv genutzt werden, vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen bilden und auch für die Bürgerinnen und Bürger durch ihre kühlende Wirkung auf das Stadtklima sowie als Erholungs-raum zahlreiche Funktionen wahrnehmen können.
Es wäre zu prüfen, welche Flächen im Eigentum der Stadt Viersen dafür in Frage kom-men und welche Mittel benötigt würden, um dort naturnahe, artenreiche, klimaresiliente Mischwälder neu anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Dabei sollten, wo immer dies möglich ist, geeignete Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen und die Leitlinien des Bundes und des Landes für den Aufbau klimastabiler Mischwälder beachtet werden.
Um das aktuelle öffentliche Interesse für den Zustand der Wälder aufrecht zu erhalten, sollte dabei auch über die Fortsetzung der Aufrufe zu ehrenamtlicher Unterstützung bei der Bewässerung von Schonungen in Trockenphasen und über die dauerhafte Vergabe von Patenschaften für einzelne Teilflächen nachgedacht werden. So könnten Firmen, Privatleute und Vereine sich entweder finanziell oder mit eigener Arbeitskraft dafür einbringen, dass Setzlinge gekauft, gepflanzt und beispielsweise bei Trockenheit ge-wässert werden können. Auch über die Anlage eines sogenannten Hochzeitswaldes, in dem Brautpaare am Tag ihrer Trauung einen Baum zur Erinnerung pflanzen, sowie über einen Friedwald, zum Beispiel im südlichen Teil des Süchtelner Waldfriedhofs, sollte bei dieser Gelegenheit (neu) nachgedacht werden.