Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, in Abstimmung mit den Schulen und Schwimmvereinen im Stadtgebiet den Bedarf an Plätzen zur Wassergewöhnung bei Kleinkindern sowie den Bedarf an Plätzen in einem Schwimmkurs für Kinder und Jugendliche zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Ermittlung erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Steigerung der Kapazitäten von Schwimmunterricht im Jahr 2022.
Das zu erarbeitende Konzept zieht u.a. die Option zusätzlicher Öffnungszeiten der Schwimmbäder, eine Priorisierung im Kursangebot zugunsten von Kursen zur Wassergewöhnung und zum Erlernen der Schwimmfähigkeit sowie für Kinder unter 12 Jahren kostenlosen Zutritt in städtische Bäder in Betracht. Das Konzept gibt Aufschluss über die Finanzierungsmöglichkeiten für diesen notwendigen und dringenden Bedarf.
Bis dieses Konzept steht setzt die Verwaltung kurzfristig folgende Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit um:
Sie kontaktiert noch in diesem Jahr alle Schwimmvereine im Stadtgebiet und wirbt aktiv für ihre Teilnahme am Förderprogramm „NRW kann schwimmen“ (Bezuschussung für Schwimmunterricht in der Ferienzeit) in 2022.
Sie geht kurzfristig ins Gespräch mit der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH als Betreiberin der beiden öffentlichen Badeanstalten unserer Stadt um die Option eines freien Eintritts aller Kinder unter 12 Jahren bis Ende des Jahres 2022 zu erörtern.
Begründung:
Bereits vor der Corona Pandemie konnten viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht sicher schwimmen. Laut einer Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2017 lag der Anteil der Grundschüler, die nicht oder nicht sicher schwimmen können, bei rund 60 Prozent. Knapp bemessene Schwimmzeiten führten schon vor 2020 zu langen Wartelisten für Kurse zur Wassergewöhnung und zum Erlernen der Schwimmfähigkeit. Pandemiebedingt hat sich die Lage nun signifikant verschärft.
Diese Entwicklung lässt sich auch im Viersener Stadtgebiet beobachten. Der Schwimmunterricht in den städtischen Schulen ist seit Pandemiebeginn nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen, die Angebote der DLRG mussten entfallen und auch Vereine konnten keinen Schwimmunterricht erteilen. Dadurch sind die Wartelisten für Anfängerkurse erheblich länger geworden.
Sicheres Schwimmen-Können gilt aber als grundlegende motorische Fähigkeit und muss als zwingend notwendig angesehen werden, denn Ertrinken ist in Deutschland noch immer eine der häufigsten Todesursachen im Kindesalter. Darum ist der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen nicht nur in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht ein hoher Stellenwert beizumessen. Sie kann lebensrettend sein! Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Seepferdchen-Abzeichen keine Gewähr für sichere Schwimmfähigkeit bedeutet. Diese ist erst mit dem bronzenen Schwimmabzeichen gegeben.
Das Erreichen der Schwimmfähigkeit ist Teil des staatlichen Bildungsauftrags. Nach Auffassung der Landesregierung sollte jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, spätestens aber am Ende der 6. Klasse sicher schwimmen können. Um diesem Anspruch in Viersen gerecht zu werden, müssen Belegungsfenster in den Belegplänen der Bäder neu justiert werden. Dieses Vorhaben kann nur im Zusammenwirken der Verwaltung mit der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH als Betreiberin der beiden öffentlichen Badeanstalten unserer Stadt gelingen und sollte auch die Schulen und Vereine im Stadtgebiet einbeziehen.
Um das dringend erforderliche Mehr an Schwimmzeit zu gewinnen, ist über eine Änderung der allgemeinen Öffnungszeiten und eine Priorisierung im Kursangebot zugunsten von Kursen zur Wassergewöhnung und zum Erlernen der Schwimmfähigkeit nachzudenken. So könnten beispielsweise Fitness-Schwimmkurse für Erwachsene zugunsten der genannten Kurse zunächst verschoben werden. Wenn die Bäder für den öffentlichen Betrieb in einem engeren Zeitrahmen geöffnet sind, könnte die somit entstehende höhere Kapazität durch Schulen und Vereine genutzt werden.
Auch wäre es hilfreich, Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren den Eintritt in städtische Bäder generell kostenfrei zu ermöglichen. Viele Familien können sich das Geld für einen regelmäßigen Besuch im Schwimmbad nicht leisten. Die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen darf aber keine soziale Frage sein und nicht vom elterlichen Einkommen abhängen. Der kostenfreie Eintritt für Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr könnte zunächst in einem Probelauf bis Ende 2022 getestet werden und dann ggf. in eine dauerhafte Regelung überführt werden.
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