23.03.2023 Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse hier: Primarschulbereich im Stadtteil Dülken

Der Viersener Stadtrat hat im Juni des vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen, den Schulversuch PRIMUS-Schule in Dülken nicht fortzusetzen, damit letztmalig zum Schuljahr 2023/2024 neue Schüler:innen aufzunehmen und den Schulversuch danach auslaufen zu lassen. Stattdessen soll ab dann ein Teilstandort der Grundschule Dammstraße entstehen. Ein derzeit laufendes Bürgerbegehren setzt sich für die Verlängerung des PRIMUS-Schulversuchs in Viersen-Dülken um weitere drei Jahre ein.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Auswirkungen auf den Primarschulbereich im Stadtteil Dülken bitten wir höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hat sich die „Haltekraft“ der PRIMUS-Schule vom Schuljahr 22/23 zum Schuljahr 24/25 entwickelt? Haltekraft ist definiert als der Anteil der Viertklässler:innen, der nach der 4. Klasse auf der PRIMUS-Schule verbleibt.

 

  1. Wie viele Erstklässler:innen (Anzahl der Anmeldungen auch nach der Anmeldefrist) gab es tatsächlich an der PRIMUS-Schule, GGS Dammstraße und Paul-Weyers-Schule (ohne Boisheimer Standort) im Schuljahr 22/23? Werden die Prognosen für das Schuljahr 22/23 im Schulentwicklungsplan (SEP S.113-114) erfüllt/unterschritten/überschritten bezogen auf die Gesamtzahl Erstklässler:innen und tatsächliche Aufnahmen an jeder der drei Schulen?

 

  1. Wie viele Erstklässler:innen fehlen der PRIMUS-Schule, um zwei volle Parallelklassen (volle Zweizügigkeit) im Schuljahr 23/24 bilden zu können? Welche Auswirkungen hätte eine voll zweizügige PRIMUS-Schule dann auf die Klassengrößen und Zügigkeiten an den beiden Dülkener Grundschulen im kommenden Schuljahr gehabt?

 

  1. Wäre eine dreizügige PRIMUS-Schule am jetzigen Standort räumlich darstellbar? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie wirkt sich die Mehrklasse an der GGS Dammstraße auf die Klassengrößen im Schuljahr 23/24 im Vergleich zum Schuljahr 22/23 aus? Wir bitten darum, die Gesamtzahlen und die Zahlen der PRIMUS-Schule, GGS Dammstraße und Paul-Weyers-Schule (ohne Boisheimer Standort) gesondert aufzulisten!

 

  1. Wie viele Anmeldungen zum ersten Schuljahr werden 24/25 in Dülken erwartet, falls die PRIMUS-Schule ab dann keine neuen Erstklässler:innen mehr aufnehmen darf? Wenn man die Klassenfrequenzen so wie in 23/24 halten möchte, wie viele Züge wären dann zu bilden? Welche Prognose stellt der SEP für die Entwicklung der Erstklässerlerzahlen in Dülken für die Schuljahre nach 24/25 auf?

 

  1. Warum soll am Standort PRIMUS-Schule keine neue Schule gegründet, sondern ein Teilstandort der GGS Dülken zum Schuljahr 24/25 errichtet werden? Welche rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Mindestgröße (Anzahl Parallelklassen und Klassengrößen) müssen erfüllt werden, damit eine neue Grundschule oder ein Teilstandort gegründet werden darf?

 

  1. Der Schulentwicklungsplan rechnet auf S. 112 mit 8 Parallelklassen in Dülken (abzüglich Paul-Weyers-Schule Boisheim) ab 24/25 von denen dann eine Klasse von Erstklässler:innen aus anderen Stadtteilen abzuziehen wäre, wenn die PRIMUS-Schule ab dann ausläuft. Warum rechnet die Verwaltung mit 8 ersten Klassen in Dülken ab dem Schuljahr 24/25 (siehe Kostenschätzung Bürgerbegehren zur PRIMUS-Schule: Gründung von jeweils einer Mehrklasse an den beiden Grundschulen), wenn doch dann nur noch eine Parallelklasse zusätzlich darzustellen ist, da sich immer rund 20-25 Kinder aus anderen Viersener Stadtteilen an der PRIMUS-Schule anmelden? Werden gesetzliche Mindestklassengrößen für Grundschulen bei der Gründung von 8 Parallelklassen noch eingehalten?

 

  1. Kann ein dreizügiger Teilstandort einer Grundschule parallel zu einer ab den Schuljahr 24/25 auslaufenden PRIMUS-Schule räumlich ohne weitere Investitionen am Standort Kettelerstraße dargestellt werden?

 

  1. Soll die Anzahl der ersten Klassen zum Schuljahr 24/25 an den jetzigen Standorten der GGS Dammstraße und Paul-Weyers-Schule Dülken reduziert werden, um die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Gründung eines Teilstandorts am Standort PRIMUS zu erfüllen?

 

  1. Werden Eltern bei einer möglichen Errichtung eines Teilstandorts der GGS Dammstraße, die Möglichkeit haben, zwischen den beiden Standorten zu wählen oder werden sie zugewiesen, so wie es mittlerweile auch an der GGS Rahser passiert?

 

  1. Sollte es zum Bürgerentscheid bezüglich einer Verlängerung des PRIMUS-Schulversuchs kommen, wie viel Zeit verbleibt der Verwaltung, um die Eltern über die finale Liste der Dülkener Schulen, die zum Schuljahr 24/25 aufnehmen können, zu informieren? Wie viel Zeit verbleibt Dülkener Eltern dann, um ihr Kind an einer der Schulen anzumelden?

 

  1. Sollte es beim Beschluss zum Auslaufen der PRIMUS-Schule ab 24/25 bleiben, welche Optionen haben Eltern, die ihre Kinder an einer Schule des gemeinsamen Lernens in der Stadt Viersen ab Klasse 5 und ab Klasse 7 anmelden wollen (vor dem Hintergrund, dass die Gesamtschule jedes Jahr viele Kinder wegen Überfüllung abweisen muss und selbst zur 7. Klasse nicht abschult)?

 

  1. Die PRIMUS-Schule ist eine Ganztagsschule und garantiert somit allen Eltern, die ihr Kind dort anmelden, eine Ganztagsbetreuung. Besteht die Garantie einer Ganztagsbetreuung in Form einer Ganztagsbeschulung oder eines OGS-Platzes auch an den Viersener Grundschulen? Wenn ja, an welchen Schulen? Wenn nein, wann wird es diese Garantie geben und welche Investitionen muss die Stadt Viersen tätigen, damit das möglich gemacht wird?

 

  1. Gibt es Kapazitäten an den Grundschulen in Süchteln, Boisheim und Alt-Viersen, um die üblicherweise rund 20-25 Anmeldungen aus diesen Stadtteilen an der PRIMUS-Schule aufzufangen? Wird eine Zügigkeitserweiterung oder räumliche Aufstockung dadurch notwendig, um die Klassengrößen konstant zu halten?