09.02.2023 Antrag auf Sperrung der Straße Fritzbruch für den motorisierten Verkehr und Umwidmung von Hafen- und Bruchstraße sowie eines Teils der Oedter Straße zur Fahrradstraße als erster Schritt zu einem integrierten Radverkehrskonzept für das Niersbruch

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt die Erstellung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes für die Wegeverbindungen entlang und in den Landschafts- und Naturschutzgebieten in Niersnähe. Als erster Schritt wird die umgehende Sperrung der Straße Fritzbruch im Ortsteil Süchteln für den motorisierten Individualverkehr beantragt, weiterhin die Umwidmung von Fritzbruch, Hafen- und Bruchstraße sowie eines Teils der Oedter Straße zu Fahrradstraßen bzw. einer durchgehenden Fahrradzone.

Begründung

Als Naherholungsgebiet spielt das Nierstal im Viersener Stadtgebiet eine große Rolle. Für Ausflüge ins Grüne ebenso wie als alltagstaugliche Verbindung zwischen dem Viersener Stadtgebiet und der Nachbargemeinde Grefrath bieten sich im Ortsteil Süchteln Hafen- und Bruchstraße sowie ein Teil der Oedter Straße insbesondere für Radfahrende und Zufußgehende an. Die genannte Strecke wird durch Radfahrende intensiv genutzt. Leider müssen diese Straßen allerdings auch häufig als Ausweichstrecken für den motorisierten Individualverkehr herhalten. Dafür sind sie allerdings weder gedacht noch gebaut noch geeignet. Bei einer Breite von nur einer bis eineinhalb Spuren können sich sogar PKW auf einigen Abschnitten nur unter (widerrechtlicher) Nutzung der Grünstreifen gegenseitig passieren. Radfahrende können hier nur schwer überholt werden. Die Ausweisung als Fahrradstraßen mit Vorfahrt für den Radverkehr würde diesem Umstand abhelfen und den Missbrauch dieser Verbindungen als Ortsumgehung für den motorisierten Individualverkehr unattraktiv machen.

Fahrradstraßen sind grundsätzlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Jedoch können Anlieger- und Lieferverkehr weiterhin erlaubt bleiben. Radfahrende dürfen hier auch nebeneinander fahren. Das Auto ist auf einer Fahrradstraße Gast und hat sich nach dem Fahrrad zu richten. Autofahrende haben zu warten oder ihre Geschwindigkeit zu verringern, um eine Gefährdung auszuschließen. Grundsätzlich gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge.

Die bereits als Anliegerstraße ausgewiesene Straße Fritzbruch wird von vielen Autofahrenden widerrechtlich genutzt, um von Süchteln nach Tönisvorst oder Oedt zu gelangen. Sie verläuft durch das gleichnamige Naturschutzgebiet. Eine Sperrung der Straße Fritzbruch für den motorisierten Verkehr ist sowohl im Sinne des Naturschutzes als auch zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs sinnvoll und wäre umsetzbar, ohne die wenigen Anlieger/-innen unverhältnismäßig zu benachteiligen, da die Zufahrt von der Mülhausener Straße gewährleistet bleibt. Um Landwirten die Bewirtschaftung ihrer Felder zu ermöglichen, die nur von der Straße Fritzbruch aus erreicht werden können, bietet sich eine Lösung über umlegbare, abschließbare Poller an – so wie es im Übrigen bereits zur Krötenwanderzeit praktiziert wird.

Möglich wäre auch die Einrichtung einer durchgehenden Fahrradzone auf den genannten Straßenabschnitten. Als Bestandteil eines integrierten Nahmobilitätskonzept könnte diese Verbindung im Ortsteil Süchteln eine wichtige Rolle spielen.