Aus aktuellem Anlass beantragt unsere Fraktion erneut, die Verwaltung möge eine Baumschutzsatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Begründung:
Der Baumbestand im Stadtgebiet leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Stadtnatur und zur Verbesserung des Stadtklimas. Bäume tragen auch in erheblichem Maße zu einem attraktiven Lebensumfeld und zur Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen bei.
Die Fällung von etwa 50 gesunden Linden auf dem Parkplatz der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) in Alt-Viersen Ende Februar 2022 bietet einen aktuellen Anlass für die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung im Viersener Stadtgebiet. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und Artensterbens kann die Entscheidung über das Fällen gesunder Bäume nicht allein der Entscheidung von Grundstückseigentümer*innen überlassen werden!
Die aktuellen Fällungen durch die EGN machen überdeutlich, dass der Appell an die Verantwortung, zu der Eigentum nach Paragraph 14 des Grundgesetzes verpflichtet, allein wertvollen Baumbestand nicht schützen kann. Auch der Versuch, durch Aufklärung und Information – beispielsweise durch die vorbildlich gestaltete „Baumfibel“ –objektiv sinnlose Fällungen im Stadtgebiet zu verhindern, darf wohl als gescheitert angesehen werden. Um den Bäumen in unserer Stadt den Schutz zu geben, den sie verdienen und offenbar auch benötigen, ist eine satzungsrechtliche Regelung aus unserer Sicht unumgänglich. Da Klimawandel und Artensterben an den Grenzen von Grundstücken nicht haltmachen, wäre der Erlass einer Baumschutzsatzung ganz im Sinne des Allgemeinwohls.
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