02.08.2019 Antrag zur Stellungnahme zur 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf – Mehr Wohnbauland am Rhein

Sehr geehrte Frau Anemüller,
mit der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf verfolgt die Bezirksregierung derzeit das Ziel, neue Standorte für mehr Wohnraum in der Region – insbesondere entlang der Rheinschiene – festzulegen. Der Grund dafür ist vor allem die Situation am Immobilienmarkt in und rund um die wirtschaftlich boomende Landeshauptstadt Düsseldorf.
Mit Schreiben vom 25.10.2018 wurde die Stadt Viersen offiziell hierzu informiert und um Informationsaustausch gebeten und aufgefordert, über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu berichten, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
Am 27.06. hat der Regionalrat das Verfahren zur ersten Regio-nalplanänderung offiziell gestartet. Alle Planungskonzepte und Unterlagen stehen den beteiligten, betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zurzeit online zur Verfügung.
Die Stadt Viersen hat nunmehr die Möglichkeit, in einem offiziellen Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 19 LPlG NRW zum jetzt vorliegenden Planentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem Erarbeitungsbeschluss ist die pla-nende Verwaltung sogar beauftragt sich mit den Menschen in der Region und ihren Institutionen über die Planung zu verständigen.

Der aktuelle Planentwurf enthält neben einer Teilfläche des ehemaligen Kaisers-Geländes (VIE_Vie_05) ausschließlich Flächen, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden:

  • VIE_Vie_02 (Ransberg-Süd)
  • VIE_Vie_03a (Viersen-Süd um Obi)
  • VIE_Vie_03b (Viersen-Süd West)
  • VIE_Vie_09 (Viersen-Dülken-Friedhofsallee)
    Bis auf das ehemalige Kaisers-Gelände sind diese Flächen ganz oder teilweise der Kategorie „regionaler Bedarf“ zugewiesen. Eine lokaler Bedarf an neuer Siedlungsfläche über die bereits im Regionalplan ausgewiesenen Flächen hinaus wird also nicht angenommen. Darauf deutet auch die Gegenüberstellung von Bedarf (2.550 Wohneinheiten im Zeitraum von 20 Jahren) und pla-nerisch gesichertem Potenzial (3.300) für unser Stadtgebiet in den durch die Bezirksregierung veröffentlichen Unterlagen an.
    Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass ein in der noch geltenden Fassung des Regionalentwicklungsplans noch enthaltener Hinweis auf „einen deutlichen Flächenüberhang auf der Ebene der Bauleitplanung“ im Änderungsentwurf gestrichen wurde, obwohl dieser objektiv festzustellen ist. Die auf dieser Grundlage bislang noch vorgesehen Rückplanung bei Flächen, die für landwirtschaftliche oder für Erholungszwecke genutzt werden, wurde ebenfalls gestrichen.
    Vor diesem Hintergrund beantragt unsere Fraktion, das die Stadt Viersen im Rahmen des aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens fristgerecht innerhalb von zwei Monaten ab Start des Verfahrens eine negative Stellungnahme zu den genannten vier Flächen (02, 03a, 03b, 09) abgibt.
    Außerdem beantragen wir eine schriftliche Auskunft darüber, ob und in welcher Form die Stadt Viersen das Schreiben der Be-zirksregierung vom 25.10.2018 beantwortet hat und in welcher Form sie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum neuen Planentwurf nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 19 LPlG NRW unterstützen wird, um die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, dass in Viersen und Dülken erneut größere Freiflächen zur Bebauung vorgesehen sind.
    Begründung:
    Der bestehende Regionalplan enthält bereits ausreichend Wohn-bauflächenreserven. Diese vorhandenen Reserven sollten zunächst ausgeschöpft werden, bevor neuer hochwertiger Freiraum in Anspruch genommen wird. Reine Arrondierungen des Siedlungsraums können die Kommunen außerdem im Rahmen der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans in begründeten Fällen auch ohne Anpassung des Regionalplans ausweisen.
    Aus Gründen des Klima- und Freiraumschutzes und zur Erhaltung hochwertiger landwirtschaftlicher Böden sollte sich die 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf ausschließlich auf ökologisch weitgehend unproblematische Standorte beschränken. Dies sind Standorte, die im Innenbereich liegen und / oder baulich vorgeprägt sind. Im Falle von Viersen kommt daher von den zur Neu-Ausweisung im Regionalplan vorgesehenen Flächen lediglich das ehemalige Kaisers-Gelände in Betracht.
    Besonders bedenklich halten wir die Ausweisung des Gebietes Ransberg-Süd, das weit in die vorhandene Agrarlandschaft über-greift und außerdem innerhalb der Zone III eines Wasserschutzgebietes liegt. Für das Gebiet VIE_Vie_03a (Viersen-Süd um Obi) werden in der Planänderung explizit „schutzübergreifend erhebliche Auswirkungen“ als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung festgestellt, aber „in der planerischen Abwägung in Kauf genommen“.
    Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Schaffung neuen Wohnraums sich stärker als bisher auf den bestehenden Siedlungsraum beziehen sollte. Potenziale bestehen hier insbesondere durch Nachverdichtung sowie Umnutzung und Aufstockung des Bestandes.
    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf eine gemeinsame Erklärung des Bundesamtes für Naturschutz und des Umweltbundesamtes vom 2. Juli 2019, die sich beide dafür aussprechen, den Flächenverbrauch stärker zu begrenzen, Flächenrecycling zu forcieren und Umweltbelange stärker zu berücksichtigen.
    Dagegen erscheint die Ausweisung z.B. neuer Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhausgebiete „auf der grünen Wiese“ wenig zukunftsfähig. Sie führt zu einer weiteren Zunahme des Autoverkehrs in die Innenstädte und zum Verlust weiterer wertvoller Böden und Freiflächen, die gerade in einem dichtbesiedelten Raum wie der Rheinschiene zur Erhaltung der Artenvielfalt, für die Landwirtschaft, für die landschaftsbezogene Erholung und in ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion von herausragender Bedeutung sind.
    In der Regel wird hier auch nicht sozial gebunden gebaut, so dass der lokale Wohnungsnotstand nicht behoben wird. Eine Belebung der Viersener Innenstadtlagen und des lokalen Einzelhandels ist von Siedlungen, die als reine Schlafstätten für den Düsseldorfer Arbeitsmarkt angelegt wurden, ohnehin kaum zu erwarten.
    Die Behandlung eines für die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehenen und vorgeschriebenen Planungsverfahrens im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 8. Juli 2019 unter
    Ausschluss der Öffentlichkeit halten wir – von allen fachlichen Bedenken abgesehen – für undemokratisch und wenig zielführend.